Was Sie sonst noch wissen müssen
Wie hilft die Berufs-Genossenschaft nach einem Arbeits-Unfall?
Unfälle können immer passieren. Sie sind gegen Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit und zurück in die Unterkunft passieren, bei der Berufs-Genossenschaft versichert.
Nach der Versorgung durch den Erst-Helfer oder einen Arzt ist es wichtig, den Unfall dem Vorarbeiter oder dem Chef zu melden. Wenn ein Mitarbeiter mehr als 3 Tage fehlt oder sogar stirbt, muss der Betrieb den Unfall an die Berufs-Genossenschaft melden (Unfall-Anzeige). Das ist in Deutschland Pflicht.
Die Berufs-Genossenschaft begleitet Sie dabei, dass Sie schnell wieder gesund werden. Dafür müssen Sie nichts bezahlen. Der Chef bezahlt für 6 Wochen Ihren Lohn weiter. Danach bezahlt die Berufs-Genossenschaft Verletzten-Geld. Das ist etwas weniger als der eigentliche Lohn.
Was sollen Sie tun, wenn Sie krank sind?
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, gehen Sie zu einem Arzt. Informieren aber vorher Ihren Vorarbeiter oder Ihren Chef.
Nehmen Sie Ihre Europäische Kranken-Versicherungs-Karte (EHIC) mit zum Arzt. Der Arztbesuch kostet Sie nichts. Wenn Sie vom Arzt länger krankgeschrieben werden, bekommen Sie in der Arzt-Praxis eine Bescheinigung (Arbeits-Unfähigkeits-Bescheinigung). Diese geben Sie dann Ihrem Chef. In Deutschland haben Sie das Recht, sich einen Arzt selbst auszusuchen.
Sie brauchen einen Arzt? Dann rufen Sie den Ärztlichen Notdienst!
Sie oder ein Mitarbeiter haben sich leicht verletzt? Melden Sie das Ihrem Vorarbeiter oder Ihrem Chef. Die Erst-Versorgung der Verletzung übernimmt der Erst-Helfer. Den Namen des Erst-Helfers weiß der Chef oder Vorarbeiter. Er steht auch auf einem Erste-Hilfe-Plakat an der Info-Tafel. Bei schweren Verletzungen rufen Sie sofort den Notruf 112. Melden Sie das auch sofort Ihrem Chef oder Vorarbeiter. Lassen Sie die Verletzung in das Verbands-Buch eintragen.
Arbeitsgeräte und Schutzausrüstung
Alle Arbeitsmittel, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, muss Ihnen der Chef kostenfrei geben. Ist das Werkzeug kaputt oder gefährlich, sagen Sie das dem Vorarbeiter oder dem Chef. Sie sorgen dafür, dass das Werkzeug repariert wird.
Ihr Chef oder Ihr Vorarbeiter zeigen oder erklären Ihnen, wie Sie das Werkzeug oder die Maschine richtig gebrauchen, damit keine Unfälle passieren oder Sie sich daran verletzen (Sicherheits-Unterweisung).
Schutzausrüstung anziehen
Damit Sie bei Ihrer Arbeit gut geschützt vor Unfällen oder Krankheiten sind, gibt Ihnen Ihr Chef oder Vorarbeiter eine Schutzausrüstung (PSA). Zum Beispiel Sicherheits-Schuhe, Hand-Schuhe, Sonnenschutz-Hut, Gehör-Schutz, Schutz-Brille. Sie müssen sie tragen, wenn er es Ihnen sagt. Wenn Sie die PSA nicht tragen, kann er Ihnen eine Abmahnung schreiben oder Sie entlassen.
Schäden an Maschinen oder Geräten melden
An einer Maschine oder einem Gerät ist etwas kaputt gegangen? Oder Sie haben etwas kaputt gemacht? Das kann immer passieren. Wichtig ist aber, dass Sie das sofort dem Vorarbeiter oder dem Chef melden. Nur wenn die Maschine oder das Gerät wieder repariert ist, kann sich niemand mehr daran verletzen oder zu Schaden kommen.
Sicherheits-Unterweisung
Damit Sie die Geräte und Maschinen, mit denen Sie arbeiten, auch richtig bedienen können, ohne dass Sie dich daran verletzen, muss Ihnen Ihr Chef oder Vorarbeiter zeigen oder erklären, wie sie funktionieren (Sicherheits-Unterweisung). Sie müssen an der Unterweisung teilnehmen und hinterher unterschreiben, dass Sie alles verstanden haben.
Das ist wichtig für die Versicherung. Der Betrieb muss die Unterweisung so machen, dass Sie alles auch verstehen. Passen Sie gut auf: Sie erfahren dort, wo es bei Ihrer Arbeit gefährlich ist und wie Sie sich richtig schützen können.
Kranken-Versicherung
Arbeit bis 70 Tage in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland pro Jahr weniger als 71 Tage arbeiten und die Arbeit nicht berufsmäßig ausüben, gilt das als kurzfristig beschäftigt. Wenn Sie gleichzeitig in Ihrem Heimat-Land sozial-versicherungs-pflichtig beschäftigt sind, müssen Sie das mit einer A1 Bescheinigung nachweisen. Damit sind Sie für die ersten 70 Tage krankenversichert.
Haben Sie keine A1 Bescheinigung, sind Sie im Betrieb nur gegen Arbeits-Unfälle, nicht aber bei Krankheit versichert. Achten Sie darauf, dass Sie eine gültige Versicherung für Krankheiten in Deutschland haben (Europäische Kranken-Versicherungs-Karte (EHIC). Sprechen Sie mit Ihrem Chef darüber.
Verlängerung über 70 Arbeitstage
Wenn Sie Ihren Einsatz über 70 Tage hinaus verlängern möchten, muss Ihr Chef Sie bei der deutschen Sozial-Versicherung anmelden.
Häufig gestellte Fragen
Sie müssen das nicht bezahlen. Wenn es ein Arbeitsunfall war, zahlt die Unfallversicherung SVLFG. Bei einer Erkrankung zahlt die Krankenversicherung. Nehmen Sie Ihre Europäische Kranken-Versicherungs-Karte (EHIC) mit zum Arzt.
Wenn Sie die Behandlung direkt bezahlen müssen, achten Sie darauf, dass Sie einen Beleg (Quittung) bekommen. Darauf muss stehen, wie viel es gekostet hat und die Behandlung. Diesen Beleg können Sie bei Ihrer Krankenkasse im Heimat-Land abgeben.
Haben Sie keine Karte, müssen Sie die Kosten selber bezahlen.