Versicherte, die bereits im Vorjahr von der Zuzahlungspflicht befreit waren, erhalten automatisch ein Anschreiben, um die Möglichkeit der Vorauszahlung anzubieten und die individuelle Belastungsgrenze für das kommende Kalenderjahr im Voraus zu bezahlen.
Der Vorteil der Vorauszahlung ist, dass Sie bereits zu Beginn des neuen Kalenderjahres einen Befreiungsausweis erhalten, den Sie bei den Leistungserbringenden (z. B. in der Apotheke oder bei der Physiotherapie) vorlegen können. Eine Zahlung von Zuzahlungen für das neue Kalenderjahr an die Leistungserbringenden und das Sammeln von Quittungen und Zuzahlungsbelegen zur späteren Vorlage bei der LKK entfällt dadurch.
Nach Überweisung des Vorauszahlungsbetrages erfolgt die Erstellung und Versendung der Befreiungsausweise, damit diese pünktlich vor Beginn des neuen Kalenderjahres 2024 bei Ihnen eintreffen.
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Auch den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen sowie den Zuzahlungsrechner finden Sie dort unter Services im Bereich Krankenkasse.