Projektförderung § 20a SGB V
Die SVLFG als LKK fördert im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, insbesondere mit Themenbezug zur Grünen Branche.
Die SVLFG ist ein agrarsozialer Sozialversicherungsträger, welcher die Versicherungszweige der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung unter einem Dach vereinigt. Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts bietet sie Schutz und Sicherheit für die in der grünen Arbeitswelt vertretenen Branchen. Dieser enge Branchenbezug ermöglicht eine passgenauere und effizientere Leistungserbringung, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Versicherten, und gibt die Möglichkeit zu einer engeren Verzahnung mit den Protagonisten in der Lebens- und Arbeitsumwelt. Zielsetzung der SVLFG hier als LKK ist es, maßgeschneiderte Präventions- und Gesundheitsangebote für ihre Versicherten weiterzuentwickeln und ihren Erfolg messbar zu machen. Gefördert werden daher Präventionsprojekte für die Lebenswelt der Grünen Branche, insbesondere zum gesundheitsbewussten Verhalten der Versicherten.
Einen Antrag auf Projektförderung nach § 20a SGB V können Institutionen bzw. Träger, deren Projekte in Lebenswelten (Settings) auf die Themen Gesundheitsförderung und Prävention abzielen, stellen. Hierzu zählen nicht Einzelpersonen oder kommerzielle Anbieter.
Eine Förderung kommt ausschließlich bei Erfüllung der Vorgaben des Leitfadens Prävention in seiner jeweils gültigen Fassung in Betracht (siehe insbesondere Kapitel 4 des Leitfadens Prävention)
Für die Antragstellung ist das Antragsformular zu nutzen; formlose Anträge können nicht berücksichtig werden. Der Antrag kann als Scan (mit Unterschrift) per E-Mail an: Projektfoerderung-LKK@svlfg.de oder postalisch gesendet werden an:
SVLFG
Stabsstelle Gesundheitsangebote
z. Hd. Michael Holzer
Dr.-Georg-Heim-Allee 1
84036 Landshut
Anträge sind im Rahmen der Verfügbarkeit von haushaltsrechtlichen Mitteln im Rahmen der Förderschwerpunkte der SVLFG als LKK jederzeit möglich.
Einen Rechtsanspruch von Antragstellenden auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
Mit jedem Antrag muss ein inhaltlich fundiertes und überzeugendes Konzept eingereicht werden.
Weitere Informationen
- Allgemeine Nebenstimmungen für die Vergabe von Zuwendungen der SVLFG zur Projektförderung (ANBest-P SVLFG) PDF, nicht barrierefrei, 326 KB
- Anlage 1 zu ANBest-P SVLFG (zahlenmäßiger Nachweis) PDF, nicht barrierefrei, 212 KB
- Anlage 2 zu ANBest-P SVLFG (Zwischennachweis Sachbericht) PDF, nicht barrierefrei, 245 KB
- Anlage 3 zu ANBest-P SVLFG (Abschlussbericht) PDF, nicht barrierefrei, 207 KB
- Anlage 4 zu ANBest-P SVLFG (Vergabenachweis) XLSX, nicht barrierefrei, 14.8 KB
Ansprechpartner
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- Team Projektförderung
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