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Satzung

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts haben wir als SVLFG die eigenen Angelegenheiten in der Satzung verbindlich geregelt. Die Satzung und die Satzungsänderungen werden von der Vertreterversammlung beschlossen und vom Bundesamt für soziale Sicherung als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigt.

Die SVLFG als Verbundträger vereinigt die landwirtschaftliche Unfallversicherung, die Alterssicherung der Landwirte, die landwirtschaftliche Krankenversicherung und die landwirtschaftliche Pflegeversicherung. Die für diese Versicherungszweige geltenden Gesetze geben den Rahmen für die Regelungen in der Satzung vor. 

Satzung ab 01.01.2024 bis 31.12.2024

Die aktuell bis zum 31.12.2024 gültige 49. Fassung steht hier zur Verfügung.

Satzung ab 01.01.2025                                                                                                                                                                                                                                                                               


Die ab 01.01.2025 gültigen Fassungen (50, 51, und 52. Nachtrag) stehen hier zur Verfügung.

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