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Einlegung von Widersprüchen auf digitalem Weg

Der Widerspruch kann auch auf folgenden elektronischen Wegen erhoben werden:

Erläuterungen zur Rechtsbehelfs­belehrung

  • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an poststelle@SVLFG.de; eine einfache E-Mail genügt nicht,
  • per De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an die De-Mail-Adresse: poststelle@SVLFG.de-mail.de,
  • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das im SAFE-Verzeichnis (sichere Verzeichnisdienste) gelistete besondere Behördenpostfach (beBPo) der SVLFG: sozialversicherung.landwirtschaft.forsten.und.gartenbau.SVLFG@egvp-bridge.de (Alias: DE.Justiz.954088fe-9e18-4623-bad7-f81bf3d3bb4b.a247); dafür wird ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), ein besonderes Anwaltspostfach (beA) oder ein sonstiges EGVP-Postfach benötigt.