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Arbeitsunfall und Berufskrankheit sind die Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung, von denen die Verpflichtung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft abhängt, Entschädigungsleistungen zu erbringen.
Haben Sie einen Arbeitsunfall erlitten oder sind an einer Berufskrankheit erkrankt, erhalten Sie von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Leistungen.