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Sozialwahl bei der SVLFG

Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Sie ist neben der Europawahl und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Es handelt sich um eine Listenwahl. 

Vergrößerung des Bildes für Logo Sozialwahlen 2023 mit dem Schriftzug "Sozialwahl 2023. Für Gesundheit und Rente. Deine Stimme. Deine Wahl.".

Bei der SVLFG wählen die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Der ehrenamtliche Vorstand wird von jeder Gruppe der Vertreterversammlung gewählt.

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat den Wahlkalender für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung und zu den Verwaltungsräten in der Krankenversicherung (Sozialwahlen 2023) veröffentlicht.

Wahlausschuss

Die vom Vorstand berufenen ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Wahlausschusses führen das Verfahren nach der Wahlordnung durch. Sie bereiten die Wahl vor, prüfen die Vorschlagslisten, entscheiden über deren Zulassung und stellen abschließend das Wahlergebnis fest. 

Erklärfilm zur Sozialwahl 2023

Bei der Sozialwahl 2023 wird bei der SVLFG in der Gruppe "Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte" gewählt. In unserem Erklärfilm "Sozialwahl bei der SVLFG. So wähle ich richtig" zeigen wir Ihnen, wie die Wahlhandlung vonstatten geht.

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