Gesundheitsgefahren durch Vibrationen
Hier finden Sie Informationen zu Gefährdungen durch Vibrationen und erfahren, mit welchen Präventionsmaßnahmen Sie Gesundheitsschäden entgegenwirken können.
Unterschätzte Gefahr
Beim Arbeiten mit handgehaltenen Maschinen und bei der Nutzung von Fahrzeugen oder Anlagen können gesundheitsgefährdende Vibrationen auftreten, die zur Entstehung und Verschlimmerung von Erkrankungen führen können.
Besonders gefährlich ist, dass viele der Betroffenen die Auswirkungen von Vibrationen häufig erst Jahre nach dem Beginn der Maschinenutzung bemerken. Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Taubheitsgefühle und Schwindel sind nur einige der Symptome, die durch langfristige Exposition gegenüber Vibrationen entstehen können.
Die Einhaltung der Regelungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist entscheidend, um die Gesundheit der Unternehmer und Maschinenbediener zu schützen. Durch Vibrationsmessungen, Beachtung der Hinweise in den Betriebsanleitungen der Herstellerden Einsatz moderner Dämpfungstechniken, gezielte Schutzmaßnahmen und arbeitstechnische Anpassungen kann das Risiko von Hand-Arm-Vibrationsschädigungen und Rücken- sowie Gelenkproblemen verringert werden.
Was sind Vibrationen?
Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die ein Körper über sogenannte Kontaktstellen auf den menschlichen Körper überträgt. Sie entstehen in Maschinen, wenn Massenkräfte, Stoßkräfte oder Unwuchten auftreten sowie im Einzelfall bei Wechselwirkungen zwischen Maschine und Werkstück.
Gelangen die Vibrationen im Sitzen z. B. auf einem Fahrersitz über das Gesäß in den Rücken, spricht man von Ganzkörper-Vibrationen. Erfolgt die Einleitung der Vibrationen über die Hand bzw. das Hand-Armsystem, handelt es sich um Hand-Arm-Vibrationen.
Die Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz wird als Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) auf 8 Stunden bezogen und durch den Vergleich mit den vorgegebenen Auslöse- und Expositionsgrenzwerten beurteilt.
Die Bediener von Maschinen mit Fahrersitz sind Ganzkörperschwingungen ausgesetzt.
Je nachdem wie lang, wie intensiv und wie oft ein Mensch Ganzkörper-Vibrationen ausgesetzt ist, können sie Rückenschmerzen verursachen und langfristig sogar die Wirbelsäule (insbesondere die Lendenwirbelsäule) schädigen.
Auszug aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (§9)
Tagesexposition: Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen
Zum Schutz vor Vibrationen sind folgende Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte für Ganzkörper-Vibrationen festgelegt:
- Auslösewert: A(8) = 0,5 m/s2
- Expositionsgrenzwert:
- für z-Richtung A(8) = 0,8 m/s2
- x- und y-Richtung A(8) = 1,15,m/s2
Gesundheitsrisiken:
- Schädigungen der Wirbelsäule und der Bandscheiben
Reaktionen des menschlichen Körpers:
- Übelkeit, Erbrechen
- Schmerzen (Skelett, Brustraum)
- Behinderung der Atmung
- Blasenreizung und Stuhldrang
- Kopfschmerzen
- Verzerrung der Sprache
- Verminderung der Sehschärfe
- Verminderung der Hautdurchblutung
Folgende Tätigkeiten gelten als besonders gefährdend durch Ganzkörpervibrationen:
Betroffen können vorrangig Fahrzeugführer und Maschinenbediener folgender Fahrzeuge/Maschinen sein:
- Führen insbesondere älterer Traktoren (insbesondere auf unebenen Böden, Wegen)
- Bedienung von Erntemaschinen (Mähdrescher, Feldhäcksler, Harvester, Forwarder)
- Einsatz von Raupenfahrzeugen (z. B. in Weinbergen, auf Baustellen)
- Fahren von Gabelstaplern
Hand-Arm-Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die über Hände und Arme einwirken. Sie werden überwiegend durch rotierende oder schlagende Handmaschinen oder im Einzelfall auch durch Werkstücke, die während der Bearbeitung mit den Händen gehalten werden, verursacht.
Auszug aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (§9) Tagesexposition: Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen
Zum Schutz vor Vibrationen sind folgende Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte für Hand-Arm-Vibrationen festgelegt:
- Auslösewert: A(8) = 2,5 m/s2
- Expositionsgrenzwert: A(8) = 5m/s2
Einflussfaktoren für Hand-/Armvibrationen sind u. a.
- Einwirkungsdauer
- Schwingungsintensität
- Greifkräfte (Ankopplungskräfte von Hand an den Griff/Holm)
- Kälte.
Gesundheitsrisiken:
- Durchblutungsstörungen (Weißfingerkrankheit)
- Degenerative Knochen- und Gelenkschäden
- Neurologische Schäden und Taubheitsgefühle
Folgende Tätigkeiten gelten als besonders gefährdend durch Hand-Arm-Vibrationen:
Arbeiten mit Schleifgeräten (Winkelschleifer)
- Nutzung von Bohrhämmern oder Druckluftwerkzeugen
- Bedienung von Motorkettensägen
- Arbeiten mit Freischneidern
- Bedienung von Wurzelstockfräsen
- Bedienung von handgeführten Rasenmähern
- Einsatz von Heckenscheren
Vibrationen mindern
In der Grünen Branche sind folgende spezifische Schutzmaßnahmen gegen Vibrationsbelastungen entscheidend, strukturiert nach der TOP-Hierarchie.
Technische Maßnahmen:
- Einsatz von vibrationsarmen und vibrationsdämpfenden Maschinen oder Bauteilen mit niedrigen Emissionswerten
- Wartung von Maschinen: Die regelmäßige Wartung der Maschinen trägt dazu bei, unnötige Vibrationen durch defekte oder schlecht gewartete Komponenten zu verhindern (z. B. Beseitigen von Unwuchten an rotierenden Werkzeugen, Austausch stumpfer Messer, Kontrolle von Lagern). Lesen Sie hierzu den Artikel in Alles SVLFG 1/2025.
- Verwendung von Maschinen mit Griffheizungen
- Verwendung von schwingungsgedämpften und auf das Körpergewicht einstellbaren Fahrersitzen
- Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge/Maschinen mit Kabinenfederung
Organisatorische Maßnahmen:
- Arbeitszeitregelungen und Pausen: Regelmäßige Pausen und das Wechseln der Arbeitsposition verringern die Dauer der Exposition gegenüber schädlichen Vibrationen.
- Rotationssysteme: Der Einsatz von Rotationssystemen, bei denen verschiedene Maschinenführer abwechselnd eingesetzt werden, ist eine wirksame Maßnahme zur Prävention.
- Anpassung der Fahrgeschwindigkeit auf unebenen Böden, um Vibrationen zu verringern
Persönliche Maßnahmen:
Vibrationsschutz für die Hände: Vibrationshandschuhe (jedoch nur eingeschränkt)
- Hände durch Tragen von Handschuhen warm und trocken halten
- Vibrationsschutz gegen Ganzköperschwingungen: Einstellen der Fahrersitze auf das Köpergewicht
Herstellerangaben prüfen
Entsprechend der EU-Maschinenrichtlinie müssen folgende Vibrationsemissionsangaben vom Hersteller bereitgestellt werden:
- die ermittelte Vibrationsemission als Schwingungsgesamtwert ahv,
- die Messunsicherheit K zur Beschreibung der statistischen Abweichung vom ermittelten Emissionswert,
- die für die Messung verwendete Messnorm.
Wenn die gemessene Vibrationsemission den Wert von 2,5 m/s² übersteigt, muss der konkrete Schwingungsgesamtwert in der Betriebsanleitung angegeben werden.
Unterhalb von 2,5 m/s² reicht die Angabe „ahv < 2,5 m/s²“, es kann aber auch ein konkreter Wert angegeben sein.
Diese Angaben müssen sowohl in der Betriebsanleitung als auch in den Verkaufsprospekten, in denen Leistungsdaten der Maschine angegeben werden, vorliegen. Dies soll Einkäufern und Benutzern ermöglichen, Maschinen, insbesondere unterschiedlicher Hersteller, schon vor dem Kauf miteinander vergleichen zu können. Damit lassen sich schwingungsarme Maschinen auswählen und in der Konsequenz Gefährdungen von Beschäftigten durch Vibrationen verringern.
VOR NEUKAUF VERGLEICHEN
Gerade bei Neuanschaffungen lohnt es sich, die Herstellerangaben zu Vibrationsemissionen zu berücksichtigen.
Wenn diese nicht angegeben sind, lassen Sie sich diese vom Hersteller geben.
Vergleichen sie die Emissionswerte und wählen sie eine Maschine mit geringen Vibrationswerten aus.
Vorschriften und Regeln
Verordnung schützt vor Gefährdungen durch Vibrationen
Die europäische Arbeitsschutzrichtlinie 2002/44/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Vibrationen wurde 2007 durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in deutsches Recht umgesetzt.
Technische Regeln (TRLV) konkretisieren diese Verordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Vibrationen, der Messung von Vibrationen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der TRLV kann von der Einhaltung der Vorschriften der LärmVibrationsArbSchV ausgegangen werden.
Informationen für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber gibt es nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen, die Sie erfüllen müssen, Sie tragen auch eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Die Beschäftigten sind über die Gefahren durch Vibrationen zu informieren und zu den Gefahren zu unterweisen. Ihnen ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Bei Erreichen und Überschreiten der Expositionsgrenzwerte ist eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben.
Wir unterstützen Sie dabei zum Beispiel mit Mustergefährdungsbeurteilungen, Unterweisungshilfen und Betriebsanweisungen zum Thema Instandhaltung. Die Muster können Sie auf die konkreten Bedingungen in Ihrem Unternehmen anpassen. Der Download ist für Sie kostenlos.
Entscheidend für Aussagen zur Lärm- und Vibrationsbelastung von Anwendern ist die betriebseigene und personenbezogene Gefährdungsbeurteilung, die die gesamte Exposition aller Maschineneinsätze für jeden Mitarbeiter im Detail betrachtet.
HILFE ZUR GBU
Eine gut dokumentierte Gefährdungsbeurteilung hilft dem Unternehmer, Gefährdungen seiner Mitarbeitenden zu vermeiden, wenn sie folgende Informationen enthält:
1. Maschinenliste Vibrationen
2. personenbezogene Übersicht der Belastung
3. maximale Einsatzzeiten für Auslöse-und Grenzwerte festlegen
4. technische und organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel neue Dämpfungselemente und/oder Bedienerwechsel)
5. arbeitsmedizinische Vorsorge
6. Unterweisung der Beschäftigten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Vibrationen unterscheidet man zwischen Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge, abhängig von den gemessenen Expositionswerten:
Pflichtvorsorge Sie ist verpflichtend, wenn folgende Expositionsgrenzwerte (Tagesexpositionswert A(8)) erreicht oder überschritten werden:
Vibrationstyp | Expositionsgrenzwert |
---|---|
Hand-Arm-Vibrationen | ≥ 5,0 m/s² |
Ganzkörper-Vibrationen | |
x- und y-Richtung | ≥ 1,15 m/s² |
z-Richtung | ≥ 0,8 m/s² |