Umgang mit den Sozialdaten bei der Landwirtschaftlichen Pflegekasse
Hiermit informieren wir Sie über den Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Landwirtschaftlichen Pflegekasse gemäß den Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. §§ 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).
Wer ist für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich?
Die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes lautet:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
34105 Kassel
Datenerhebung und - speicherung
Allgemeines
Die Landwirtschaftliche Pflegekasse ist zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf angewiesen, Daten zu erheben und zu verarbeiten.
Aufgaben der Landwirtschaftlichen Pflegekasse sind:
- Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind
- die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen und dabei insbesondere die wohnortnahe Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu verbessern
- die Zusammenarbeit mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten anzustreben und auf eine Vernetzung der regionalen und kommunalen Versorgungsstrukturen, insbesondere durch Pflegestützpunkte, hinzuwirken
Die Landwirtschaftliche Pflegekasse darf Ihre Daten nur erheben und verarbeiten, wenn dies zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke der Datenerhebung
Ihre Daten werden in der Landwirtschaftlichen Pflegekasse für folgende Zwecke erhoben und verarbeitet:
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft
- Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung
- Prüfung der Leistungspflicht und Gewährung von Leistungen an Versicherte sowie Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes
- Abrechnung mit den Leistungserbringern und Kostenerstattung
- Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Abrechnung und Qualität der Leistungserbringung
- Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verträgen zur integrierten Versorgung
- Aufklärung und Auskunft
- Koordinierung pflegerischer Hilfen
- Pflegeberatung / Ausstellen von Beratungsgutscheinen
- Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
- Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustauschverfahren mit Dritten
- Pflegestatistiken
- Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen
- Informationen für die Vermittlung von Zusatzversicherungen nach § 194 Abs. 1a SGB V
Eine Weiterverarbeitung von Daten, die für einen konkreten Zweck erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn dies für eine andere gesetzlich definierte Aufgabe erforderlich ist.
Zu welchem Zweck beziehungsweise für welche Aufgabe im Rahmen des gesetzlichen Auftrages die Landwirtschaftliche Pflegekasse Ihre Daten konkret benötigt, teilen wir Ihnen im jeweiligen Zusammenhang schriftlich mit
Beratung und Auskunft
Darüber hinaus werden Ihre Daten erhoben und verarbeitet, um Sie im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zu Ihren Rechten und Pflichten zu beraten und Ihnen Auskünfte erteilen zu können.
Rechtsgrundlagen
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die Landwirtschaftliche Pflegekasse ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage dies erlaubt oder Sie ausdrücklich in eine Datenerhebung oder Verarbeitung eingewilligt haben.
Folgende Vorschriften erlauben der Landwirtschaftlichen Pflegekasse unter anderem eine Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten:
- § 94 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) (Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen)
- § 95 SGB XI (Personenbezogene Daten bei den Landesverbänden der Pflegekassen)
- § 96 SGB XI (Gemeinsame Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Krankenkasse und Pflegekasse)
- § 98 SGB XI (Forschungsvorhaben)
- §§ 104-106a SGB XI (Übermittlung von Leistungsdaten)
Da die Landwirtschaftliche Pflegekasse ihre Aufgaben nur mit vollständigen Daten erfüllen kann, haben Sie in diesem Umfang auch eine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass die Landwirtschaftliche Pflegekasse Ihren Anspruch nicht ermitteln kann und Sie Nachteile erleiden.
Datenquellen
Soweit möglich wird die Landwirtschaftliche Pflegekasse versuchen, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten direkt bei Ihnen zu erheben (Direkterhebungsgrundsatz). In diesem Fall werden Sie unmittelbar darüber informiert, welche Daten bzw. Kategorien von Daten erhoben und verarbeitet werden sollen.
Da eine Direkterhebung jedoch nicht immer möglich ist, gibt es hierzu gesetzliche Ausnahmen, d. h. die Landwirtschaftliche Pflegekasse kann Ihre Daten unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen auch bei anderen Personen oder Stellen anfordern. Hierbei kann es sich um folgende Kategorien von Daten handeln:
- Angaben zur Person (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
- Kontaktdaten (z. B. Anschrift, Telefonnummer)
- Abwicklungsdaten (z. B. zuständiger Versicherungsträger, Arzt- und Apothekenrechnungen, Sozialversicherungsnummer, Leistungshöhe, Leistungszeitraum)
- Angaben zum Versicherungsfall und Gesundheitsdaten (z. B. Arbeitgeber, Entgelthöhe, Diagnosen, Arztbericht, Gutachten, Vorerkrankungen)
- Einkommensdaten
- Vorversicherungszeiten
Sofern die Landwirtschaftliche Pflegekasse Daten nicht bei Ihnen direkt erhebt, können diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aus folgenden Quellen stammen:
- Ärzte und andere Leistungserbringer, Gutachter
- Krankenkassen, Pflegekassen
- Rentenversicherungsträger
- Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsagenturen, Kommunen
- Arbeitgeber
- Finanzverwaltung
Was passiert mit Ihren Daten?
Im Zuge der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben kann es notwendig sein, dass die Landwirtschaftliche Pflegekasse Ihre Daten Personen oder Stellen außerhalb der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung offenlegt. Eine Offenlegung erfolgt hierbei nur, soweit diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder anderer gesetzlicher Vorschriften wie z. B. dem Einkommensteuergesetz (EStG) bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zulässig ist. Empfänger Ihrer Daten können sein:
- Andere Sozialleistungsträger und diesen gemäß § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) gleichgestellte Stellen
- Andere öffentliche Stellen (z. B. Gerichte, Bundesministerien, Aufsichtsbehörden, Finanzverwaltung)
- Leistungserbringer (z. B. Ärzte/Zahnärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Hilfsmittel-Dienstleister, Apotheken)
- Geldinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs
- Arbeitgeber und Zahlstellen
- Sonstige Dritte (z. B. andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen) bei Vorliegen einer entsprechenden Übermittlungsbefugnis
- Auftragsverarbeiter der SVLFG, das heißt öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen, mit denen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nach Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 80 SGB X Verträge geschlossen wurden bzw. werden
Die SVLFG verfügt über eine sogenannte Aufbewahrungsrichtlinie. Dieses Regelwerk enthält Vorgaben zur Aufbewahrung, Rückgabe und Vernichtung von Unterlagen unter Berücksichtigung rechtlicher Mindest- und Höchstaufbewahrungsfristen. Hierbei wird nach den einzelnen Versicherungszweigen (Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) unterschieden.
Maßgebliches Kriterium zur Festlegung der Speicherdauer ist neben rechtlichen Mindest- und Höchstaufbewahrungsfristen immer die Erforderlichkeit der betreffenden Daten für die gesetzliche Aufgabenerfüllung der SVLFG.
Ihr Recht auf den Schutz Ihrer Daten
Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten und das Recht Ihre Akte einzusehen. Einschränkungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgesehen, insbesondere wenn in Ihrem eigenen Interesse einzelne Angaben unmittelbar von einem Arzt erläutert werden sollten oder wenn Rechte Dritter betroffen sind.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie auch das Recht auf Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.
Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, steht Ihnen selbstverständlich jederzeit das Recht des Widerrufs zu. Beachten Sie jedoch, dass der Widerruf nicht rückwirkend möglich ist, d. h. die bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen bleiben rechtswirksam. Den Widerruf können Sie gegenüber der Landwirtschaftlichen Pflegekasse abgeben.
An wen können Sie sich wenden?
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- SVLFG - Die Datenschutzbeauftragte
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Frau Risch
Weißensteinstr. 70 - 72
34131 Kassel