Tages- und Nachtpflege
Mit der Tages- oder Nachtpflege unterstützen wir Sie flexibel bei der häuslichen Pflege.
Darunter versteht man die zeitweise Betreuung in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Diese Leistung können Sie uneingeschränkt zum Beispiel neben dem Pflegegeld oder einer Pflegesachleistung bekommen.
Die teilstationäre Pflege kommt insbesondere in Frage, wenn Ihre pflegende Person berufstätig ist und dadurch nicht immer für Sie da sein kann, oder zur Entlastung Ihrer pflegenden Person oder wenn dies erforderlich ist, um die häusliche Pflege zu ergänzen oder zu stärken.
Auf Wunsch werden Sie sogar morgens zu Hause abgeholt und nachmittags wieder zurückgefahren.
Tages- und Nachtpflege auf einen Blick
Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
Mit Pflegegrad 1 können Sie den Ihnen zustehenden monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Tages- oder Nachtpflege nutzen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Rechnungen zur Erstattung bei uns einreichen.
Wir tragen die Pflegekosten bis zu den in der Tabelle genannten Höchstbeträgen. Sie beinhalten die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege.
Die Kosten für den Transport von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sind ebenfalls in den Pflegekosten enthalten.
Neben den eigentlichen Pflegekosten fallen regelmäßig Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition (sog. Hotelkosten) an. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
Allerdings können Sie den Ihnen zustehenden monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für die Hotelkosten einsetzen. Reichen Sie dazu Ihre Rechnungen bei uns ein.
Antrag auf Tages- und Nachtpflege
Antrag online einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"
Den Antrag auf Tages- und Nachtpflege können Sie schnell und sicher über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ einreichen. Falls Sie noch nicht registriert sind, fordern Sie die Zugangsdaten noch heute hier an.
Noch Fragen?
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- Servicetelefon der Pflegekasse
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Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr