Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung
Um Ihre Pflege im häuslichen Wohnumfeld zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit Pflegehilfsmitteln oder beteiligen uns an den Kosten einer pflegebedingten wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und auf einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Für die Pflege zu Hause stellen wir bei Bedarf Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Pflegerollstühle oder Hausnotrufgeräte zur Verfügung und übernehmen zum Beispiel die Kosten für Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bis zu 40 Euro monatlich. Für eine erforderliche Wohnraumanpassung können wir einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro gewähren.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten, Pflegerollstühle oder Hausnotrufsysteme, stellen wir Ihnen vorrangig leihweise zur Verfügung. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen (10 Prozent, max. 25 Euro). Bis zum Ende des 18. Lebensjahres müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Sie können von den Zuzahlungen befreit werden, sofern Sie die Belastungsgrenze (2 Prozent bzw. 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) erreicht haben.
Wir kümmern uns auch um die Anpassung, Instandsetzung und - falls nötig - Ersatzbeschaffung.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Hierzu zählen Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Für diese Hilfsmittel übernehmen wir, sofern Sie mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft sind, die Kosten bis zu 40 Euro im Monat. Diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind für die Verwendung durch private Pflegepersonen vorgesehen.
Die Artikel können Sie über zugelassene Vertragspartner (z. B. Apotheken und Sanitätshäuser) beziehen. Antragsformulare liegen dort bereit und diese rechnen die Kosten nach der Genehmigung direkt mit uns ab. Kontaktdaten von Leistungserbringern in Ihrer Nähe teilen wir Ihnen gerne mit. Sprechen Sie uns an!
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Ermöglichung der häuslichen Pflege, die in der konkreten Wohnsituation erforderlich werden oder die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind oder die als technische Hilfen im Haushalt benötigt werden, z.B.
- Türverbreiterungen oder Abbau von Türschwellen
- fest installierte Rampen, Aufzüge oder Treppenlifter
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen im Bad oder Absenkung der Küchenschränke
- Auch die Kosten eines Umzugs in eine barrierefreie bzw. der individuellen Situation angemessene Wohnung können bezuschusst werden.
Ein Zuschuss kann nicht für reine Modernisierungsmaßnahmen gezahlt werden oder für solche, die einer allgemeinen standardmäßigen Ausstattung der Wohnung dienen.
Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen, sollten Sie den Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, ist auch eine Zuschussgewährung möglich. Fügen Sie Ihrem Antrag bereits geeignete Unterlagen (z. B. Kostenvoranschlag, Fotos) bei.
Warten Sie unseren Bescheid vor Beginn der Anpassungsmaßnahmen ab. Wir zahlen den Zuschuss in der Regel dann aus, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die entstandenen Kosten belegt werden können.
Ein finanzieller Zuschuss kann gewährt werden, wenn dadurch im konkreten Einzelfall
- die häusliche Pflege überhaupt ermöglicht wird,
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und/oder der Pflegekraft verhindert wird oder
- eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft, verringert wird.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Baumaßnahme und ist auf 4.000 Euro begrenzt.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann für jeden pflegebedürftigen Bewohner ein Zuschuss bis zu 4.000 bzw. 2.000 Euro gezahlt werden. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag auf 16.000 Euro (inklusive des Anteils der Beihilfestelle) begrenzt. Natürlich können aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten gezahlt werden.
Antrag einreichen
Antrag online einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"
Den Antrag auf einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können Sie schnell und sicher über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ einreichen. Falls Sie noch nicht registriert sind, fordern Sie die Zugangsdaten noch heute hier an.