Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.
Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.
Versicherte, die vor 1964 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze abweichend von § 11 Abs. 3 mit Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und Monaten:
Geburtsjahrgänge
maßgebende Regelaltersgrenze
Jahre
Monate
vor 1947
65
0
1947
65
1
1948
65
2
1949
65
3
1950
65
4
1951
65
5
1952
65
6
1953
65
7
1954
65
8
1955
65
9
1956
65
10
1957
65
11
1958
66
0
1959
66
2
1960
66
4
1961
66
6
1962
66
8
1963
66
10
Erläuterungen
Die Vorschrift bewirkt die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze. Danach gilt die Altersgrenze von 67 Jahren erst für Versicherte, die nach 1963 geboren sind.