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Medizinische Rehabilitationsleistungen

Medizinische Leistungen zur Rehabilitation werden umgangssprachlich oft noch „Kur“ genannt. Der Begriff ist veraltet und aus den Gesetzbüchern entfernt worden.

„Rehabilitation“ bedeutet „wiederherstellen“. Wenn Sie chronisch krank, behindert oder von Behinderung bedroht sind, kann Ihnen unter Umständen eine Rehabilitation helfen, dass Sie wieder in Alltag, Familie und Beruf selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich leben können.

Medizinische Rehaleistungen werden von uns über die Alters- oder Krankenkasse bewilligt. In jedem Fall ist sichergestellt, dass Sie das passende Angebot erhalten.

Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung als Leistungsträger zuständig.

Formen der medizinischen Reha

Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe

Diese Reha wird wohnortnah durchgeführt. Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha-Einrichtung aufhalten und abends nach Hause zurückkehren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation. Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihr behandelnder Arzt kann den Reha-Prozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen. Für die täglichen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.

Eine ambulante Rehabilitation kann verordnet werden, wenn

  • keine medizinischen Gründe dagegen sprechen und
  • Sie die Einrichtung innerhalb einer bestimmten Zeit von Ihrem Wohnort aus erreichen können und
  • Ihre häusliche Versorgung sichergestellt ist. 

Sonderform ambulante mobile Rehabilitation

Diese besondere Form der Reha wird von der Krankenversicherung erbracht. Sie findet im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld statt. Dies kann Ihre Wohnung bzw. Ihre Familie oder das Pflegeheim sein, in Einzelfällen kann die Leistung auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung begonnen werden.

Die mobile Reha ist für Menschen mit einem Handycap:

  • die sich in einer fremden Umgebung nicht oder nur sehr schwer orientieren können.
  • Aber auch an solche, die nicht in der Lage sind, eine ambulante oder stationäre Reha-Einrichtung aufzusuchen,
  • oder wenn Sie dort nicht ausreichend versorgt werden können, etwa aufgrund eines hohen Assistenz- oder Pflegebedarfs.

Stationäre Rehabilitation

Wenn eine ambulante Reha nicht ausreicht, übernimmt die Krankenkasse eine stationäre Maßnahme mit Unterkunft und Verpflegung in einer Reha-Einrichtung.

Anschlussrehabilitation

Diese Reha erfolgt ambulant oder stationär und schließt sich unmittelbar an die Akutbehandlung in einem Krankenhaus an, z. B. nach einem Herzinfarkt oder einer Operation. Das Krankenhaus sorgt gemeinsam mit uns dafür, dass die Krankenhausbehandlung und die Anschlussreha in der Regel nahtlos aneinander anschließen.

Was erwartet mich in einer Reha?

WANN HABE ICH ANSPRUCH AUF EINE MEDIZINISCHE REHA?

Maßgeblich für die Bewilligung einer medizinischen Reha sind neben der vorliegenden (Grund-)Erkrankung mögliche daraus folgende Funktionsschädigungen und Beeinträchtigungen der Teilhabe an bestimmten Lebensbereichen wie zum Beispiel dem Erwerbsleben.

FAQ bei Corona

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Rehabilitationsleistungen der LAK und LKK im Zusammenhang mit dem Coronavirus. 

Und so beantragen Sie eine Reha-Maßnahme 

Reha-Leistungen müssen von Ihnen beantragt werden. Meist rät Ihnen das Krankenhaus oder Ihr behandelnder Arzt dazu. Diese stellen einen medizinischen Befundbericht aus, den Sie für den Antrag benötigen. Auf dieser Grundlage prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für eine Reha erfüllen.

Wenn nach einer Rentenbegutachtung wegen Erwerbsminderung eine Reha-Maßnahme empfohlen wird, können wir Ihren Rentenantrag in einen Reha-Antrag umdeuten und die Reha erbringen.

Wenn der Medizinische Dienst (MD) bei seiner Pflegebegutachtung eine Reha-Maßnahme empfiehlt und Sie dieser zustimmen, kann die Reha ohne weiteren Antrag bzw. ohne weitere ärztliche Verordnung eingeleitet werden.

Den Antrag senden Sie bitte an:

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    SVLFG
    - Leistungen -
    34105 Kassel
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    Fax
    0561 785-219014
  • Icon
    Öffnungszeiten

    9:00 - 18:00

Und so prüfen wir Ihren Reha-Antrag

Wenn Sie einen Antrag stellen, prüfen wir umgehend, welcher Kostenträger für die Reha zuständig ist. Sind wir zuständig, erfahren Sie innerhalb von drei Wochen, ob Ihre Reha bewilligt wird. Ausnahme: Ist eine Begutachtung notwendig, kann es länger dauern. 


Ist ein anderer Kostenträger zuständig, leiten wir den Antrag unverzüglich an diesen weiter und informieren Sie hierüber.

Häufig wird eine sozialmedizinische Stellungnahme (Medizinischer Dienst oder beratender Arzt) eingeholt. Dabei kann auch eine persönliche Begutachtung mit einer körperlichen Untersuchung erforderlich werden. In einem solchen Fall werden Sie vom Gutachter eingeladen.

Eine Prüfung durch den MD oder beratenden Arzt entfällt in bestimmten Fällen:

  • der Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt
  • durch das Krankenhaus oder Ihren Arzt angeregten geriatrischen Rehabilitation.

Wenn Ihre Reha bewilligt wurde, erhalten Sie von uns eine Mitteilung über Beginn, voraussichtlicher Dauer und ggf. über Zuzahlungen.

Wir achten im Rahmen der Antragsprüfung auch darauf, ob eventuell weitere Rehabilitationsleistungen erforderlich sein könnten. Gegebenenfalls nehmen wir dann Kontakt mit Ihnen auf.

REHA-BEDARF FRÜHZEITIG ERKENNEN

Wenn Sie schon länger nur eingeschränkt leistungsfähig sind, gehen Sie zum Arzt! Er prüft, ob eine medizinische Reha hilfreich sein kann. Alternativ bieten auch wir Beratung und Unterstützung an.

Häufig gestellte Fragen