Hospiz- und Palliativversorgung
Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung.
Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht.
Die Palliativversorgung kann ambulant oder stationär erfolgen – auf beides haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.
Leistungen im Überblick
Die ambulante Palliativversorgung soll es unheilbar erkrankten Patientinnen und Patienten ermöglichen, bis zuletzt in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung medizinisch und pflegerisch betreut zu werden. Damit wird ihnen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen ermöglicht. Der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung kommt damit dem Wunsch vieler schwerstkranker Menschen entgegen, in der häuslichen Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen zu bleiben.
Die Hospizarbeit möchte sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende ermöglichen. Der Hospizgedanke hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es gibt eine wachsende Anzahl ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize, die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase begleiten. Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht mehr möglich ist, können Patientinnen und Patienten in stationären Hospizen untergebracht werden. Ihnen entstehen dabei keine Zusatzkosten.
Stärker noch als in Hospizen für Erwachsene werden in Kinderhospizen Angehörige einbezogen. Zudem ist die Betreuungsdauer eines sterbenden Kindes deutlich länger als bei Erwachsenen. Im Kinderhospiz erfolgen über einen längeren Zeitraum zumeist mehrfache Aufenthalte von Familienmitgliedern, um diese zu entlasten und professionell zu unterstützen.
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