Elektronischer Kostenvoranschlag
Der LKK können Sie für alle Produktbereiche über das MIP-Hilfsmittel-Management Kostenvoranschläge und die zur Entscheidung notwendigen Unterlagen elektronisch übermitteln. Auf diesem Weg werden auch die Entscheidungen der LKK zugestellt.
Wenn Sie bereits am elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren über MIP-Hilfsmittel-Management teilnehmen, ist eine automatische Freischaltung bereits erfolgt.
Nähere Informationen zu MIP-Hilfsmittel-Management erhalten Sie bei der Firma medicomp GmbH, Hoheloogstraße 14, 67065 Ludwigshafen, Telefon 0621/ 671782-79, www.medicomp.de.
Die MIP-Hilfsmittel-Management-Schnittstelle steht allen Branchensoftware-Herstellern zur Verfügung und bietet ein Roaming zu den marktüblichen eKV-Plattformen anderer Anbieter.
Zur Konfiguration des Kostenträgers in Ihrer Branchensoftware ist die Kostenträger-ID 249 zu verwenden.
Es gelten folgende Lieferbestimmungen:
Neu: Jeder Vorgang muss nach Produktgruppen getrennt erfasst werden. Die Übermittlung von mehreren unterschiedlichen Produktgruppen je Vorgang wird abgewiesen.
Neu: Die Versorgungen mit Kathetern und Beuteln der Produktgruppe 15 (ableitende Inkontinenzhilfen) sind jeweils getrennt zu übermitteln.
Die Übermittlung des Versichertenstatus ist nicht erforderlich. Sofern der Versichertenstatus übermittelt wird, ist dieser 5-stellig anzugeben. Alle anderen Angaben werden abgewiesen.
- Bei Hörhilfen (PG 13) ist das Attribut „Seite“ mit rechts, links oder beidseitig anzugeben.
- Bei Neuverkäufen (HMKZ 00), die wiedereinsatzfähige Produkte betreffen, ist im Anhang des Vorgangs eine schriftliche Begründung für den Neuverkauf anzuhängen
- Die Beantragung von Pflegehilfsmittel ist vom eKV-Verfahren ausgeschlossen
- Anzugeben sind die Krankenversichertennummer und das Geburtsdatum