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Weißem Hautkrebs vorbeugen: Was bringt die Angebotsvorsorge UV-Schutz?

14.05.2024

Vergrößerung des Bildes für Portraitaufnahme der Arbeitsmedizinerin.
„Schützen, schützen, schützen" – so lautet der Apell von Arbeitsmedizinerin Dr. Annette Wahl-Wachendorf an alle Outdoor-Beschäftigten und an die für den UV-Schutz verantwortlichen Führungskräfte. Sie selbst achtet sehr auf Sonnenschutz und verzichtet dafür zum Beispiel auf ausgedehnte Sonnenbäder in der Freizeit.  

Beschäftigten, die von April bis September an mindestens 50 Arbeitstagen täglich mindestens eine Stunde zwischen 11 bis 16 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit im Freien tätig sind, haben Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge UV-Schutz*. Im Gespräch mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, den Nutzen dieses Angebotes.


*Geregelt ist die Angebotsvorsorge UV-Schutz in der Arbeitsmedizinische Regel 13.3. Die Angebotsvorsorge dient der Aufklärung und Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über deren Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch Sonneneinstrahlung.

Die meisten unserer Versicherten haben keine konkrete Vorstellung, was sie bei der Angebotsvorsorge UV-Schutz erwartet. Wie sieht ein Beratungstermin bei Ihnen aus? Wieviel Zeit sollte man dafür einplanen?

Eine Angebotsvorsorge dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Sie richtet sich an den Fragen und Bedürfnissen des Beschäftigten aus. Wir klären, wie hoch das persönliche Risiko ist, an weißem Hautkrebs zu erkranken und wie dem vorgebeugt werden kann. Wir werfen einen Blick auf die Haut der sogenannten Sonnenterrassen, also Schultern, Gesicht, Ohren und je nach Haarwuchs auch die Kopfhaut und wir informieren, ob dort Hautveränderungen zu sehen sind. Wenn die Personen selbst Hautveränderungen festgestellt haben und uns diese zeigen, schauen wir uns auch diese an. Bei einem Verdacht empfehlen wir den Besuch eines Hautarztes und teilen dies dem Betroffenen auch schriftlich mit.

Was unterscheidet die Angebotsvorsorge UV-Schutz vom Hautkrebs-Screening?


Beide Vorsorgeformen sind wichtig. Die Angebotsvorsorge UV-Schutz führen Arbeitsmediziner durch. Das Angebot steht allen Arbeitnehmern offen. Gerade die jungen Menschen können wir mit der Angebotsvorsorge gut erreichen und frühzeitig motivieren, sich selbstverantwortlich vor weißem Hautkrebs zu schützen. Bei der Beratung stellen wir einen sehr engen Bezug zur Tätigkeit her und berücksichtigen bei den Gesprächen, wie stark die Haut der natürlichen UV-Strahlung bei der Arbeit ausgesetzt ist. Am Hautkrebs-Screening im Rahmen der Hautkrebsvorsorge können gesetzlich krankenversicherte Personen ab 35 Jahren teilnehmen. Die Hautärzte suchen die Haut vorwiegend nach Hautveränderungen wie zum Beispiel Flecken, auffällige Muttermale mit unregelmäßigen Rändern ab. Sie beraten allgemein und nicht mit Bezug auf die berufliche Tätigkeit.

Warum ist es Ihnen wichtig, gerade junge Menschen zu erreichen?


Ohne unsere Beratung fehlt ihnen häufig das Bewusstsein für die Gefahr, die von der Sonne 
ausgeht. Es ist immer noch chic, braun gebrannt zu sein. Dass die Haut dabei krank wird, zeigt sich ihnen nicht sofort, sondern erst viel später. Gegen dieses trügerische Schönheitsideal beraten wir erfolgreich an. Die jungen Erwachsenen lassen sich gut dafür begeistern, auf ihre Gesundheit zu achten.

Wer erhält Kenntnis über die Inhalte des Beratungsgesprächs?


Die Ergebnisse der Angebotsvorsorge teilen wir nur den Beschäftigten mit. Der Arbeitgeber oder Dritte bekommen von uns nur die Auskunft, dass der Beschäftigte bei uns war.

Arbeitgeber tragen die Kosten für die Angebotsvorsorge, sie müssen die Beschäftigten beim Arbeitsmedizinischen Dienst anmelden und für den Termin freistellen. Welche Vorteile haben die Unternehmen davon?


Gesunde, qualifizierte und motivierte Beschäftigte sind in der Regel rar. Wenn Arbeitgeber zeigen, dass ihnen die Gesundheit ihrer Beschäftigten wichtig ist, drücken sie damit ihre Wertschätzung für die Person und für deren Leistung aus. Das sorgt unter anderem für eine langfristige, gute Mitarbeiterbindung an das Unternehmen. Die Beschäftigten sind in der Regel sehr dankbar für diese Möglichkeit und nehmen sie gerne wahr. Wir können in den Beratungen häufig Ängste ausräumen und Menschen begeistern, auch selbst gut auf ihre Gesundheit zu achten. Auch davon profitiert das Unternehmen. Damit der Aufwand überschaubar bleibt, können Firmen mehrere Pflicht- und Angebotsvorsorgen bündeln und diese im Rahmen eines Termins abhandeln lassen. Das spart Zeit und Ressourcen.

Welche Schutzmaßnahmen empfehlen Sie Beschäftigten und Auszubildenden, die in den Sommermonaten von Mai bis August Arbeiten im Freien ausüben?


Am wichtigsten ist die Kopfbedeckung und lange Kleidung. Jeder Mensch kann Selbstverantwortung für seinen persönlichen Körperschutz übernehmen. Ich empfehle Kopfbedeckungen, die auch den Nacken schützen, dazu leichte, langärmlige T-Shirts oder Hemden aus Baumwolle und lange, sehr leichte Hosen. Spezielle UV-Schutzkleidung ist nicht notwendig. Alle Hautstellen, die nicht durch Kleidung bedeckt sind, werden mehrfach täglich mit einer Sonnencreme eingecremt. Der Lichtschutzfaktor sollte je nach Hauttyp bei 30, 50 oder höher liegen. Führungskräfte sollten darauf achten, dass niemand mit freiem Oberkörper und möglichst nicht mit kurzen Hosen arbeitet. Sonnenbrillen mit UV-Schutz vervollständigen die Persönliche Schutzausrüstung gegen UV-Strahlung. Fehlt die Sonnenbrille mit UV-Schutz, steigt das Risiko, an Grauem Star oder einer Makuladegeneration zu erkranken. Alle UV-Schutz-Produkte gehören zur persönlichen Schutzausrüstung, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss.

Welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sollten die Unternehmen anbieten, um die Beschäftigten vor UV-Strahlen zu schützen?


Sie sollten die Arbeitszeiten unter freiem Himmel in die frühen Morgenstunden oder in den späten Nachmittag/Abend verlegen. Geht das nicht, bieten zum Beispiel Sonnensegel, -schirme oder Zelte einen gewissen Schutz. Für die Pausen sollten sie schattige Plätze zur Verfügung stellen und darauf achten, dass diese auch genutzt werden. Es gibt je nach Tätigkeit und Arbeitsplatz viele kreative Lösungen, die für Schatten sorgen.

Welche Argumentationshilfen gibt es, damit Beschäftigte an heißen Tagen lange Hosen tragen?


Wenn der Betrieb leichte, luftige Hosen zur Verfügung stellt, ist das sicher schon hilfreich. Außerdem schützen lange Hosen auch vor Verletzungen und zum Teil vor Insekten- oder Zeckenstichen.

Sind hohe UV-Belastungen bereits im März und April möglich?


Definitiv ja. Gerade diese ersten Sonnenstrahlen sind gefährlich. Oft fehlt das Empfinden dafür, weil es noch nicht so heiß ist. Ich empfehle dringend, den UV-Index zu beachten. Er wird täglich in den Nachrichten bekannt gegeben. Es gibt auch Apps, die warnen. Führungskräfte sollten die Beschäftigten unbedingt dafür sensibilisieren, auch im Frühling auf UVSchutz zu achten.

Müssen sich auch Fahrer, die ihre Arbeitszeit überwiegend in Fahrzeugen verbringen, vor UV-Belastung schützen?


Wenn die Fahrzeugkabine nicht überdacht ist, auf jeden Fall. Ansonsten gilt, dass Glas keinen 
absoluten Schutz bietet und dass vor allem bei geöffneten Fenstern seitlich Sonne einstrahlt und die Haut erreicht. Deshalb empfehle ich, auch diesen Personenkreis für Sonnenschutzmaßnahmen zu sensibilisieren.

Welche Sonnenschutzcremes empfehlen Sie?


Sonnencremes oder -sprays sollten mindestens einen UV-Schutz von 30 haben. Menschen mit blasser Haut und rötlich-blondem Haar empfehle ich einen UV-Schutz über 50. Ihre Haut bildet weniger Farbpigmente aus. Deshalb müssen sich helle Hauttypen besser schützen. In den Produkten sollten keine Weichmacher sein. Welches Produkt sich am angenehmsten trägt, ist Geschmackssache. Egal, welche Creme die Beschäftigten benutzen – wichtig ist, dass sie mehrfach täglich aufgetragen wird. Die UV-Schutzzeit verlängert sich dadurch jedoch nicht. Sonnencremes verlieren über die Zeit an Wirksamkeit. Die Creme vom Vorjahr schützt nicht mehr.

Gut zu wissen

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Die SVLFG fördert den Neukauf ausgewählter UV- und Hitzeschutzprodukte. Welche Produkte in welcher Höhe gefördert werden sowie die geltenden Voraussetzungen findet sich unter:

Weitere Informationen zum UV-Schutz und die die Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3 gibt es zum freien Download unter: