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Arbeitssicherheit verbessern 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau fördert den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu optimieren.

Förderaktion 1 - Start 1. Februar 2024, 12.00 Uhr Gefördert werden 2024 folgende Produkte:

Förderaktion 1 - Start 1. Februar 2024, 12.00 UhrGefördert werden 2024 folgende Produkte:
Produktmaximale Förderung

Fang- und Behandlungsstand für Rinder;
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter
 (nur für Betriebe, die der LBG mit diesem Produktionszweig gemeldet sind)

30 %, max. 600 Euro

Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen

30 %, max. 250 Euro

Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (Set mit 2 Geräten)

30 %, max. 400 Euro
Zugangssystem für Traktoren (GRIFA Softstep)

30 %, max. 600 Euro


Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät

30 %, max. 400 Euro

Wichtig zu wissen

Welche Produkte gefördert werden und wie hoch die mögliche Förderung ist, entnehmen Sie den Tabellen. Teilnahmeberechtigte Betriebe können pro Aktion je einen Zuschuss beantragen. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die erste Förderaktion darf das Unternehmen in 2022 und 2023 keinen Zuschuss erhalten haben. Darüber hinaus beträgt die Förderung höchstens 50 Prozent des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages.


Darüber hinaus gelten die in den Tabellen genannten Maximalförderungen. Wir berücksichtigen nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion bei uns eingehen, und bezuschussen keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Kaufen Sie das Produkt deshalb erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben. Die Rechnung können Sie per E-Mail, Fax oder über das Versichertenportal „meine SVLFG“ bei uns einreichen. 

ANTRAG STELLEN

Die Antragsformulare stehen ab den genannten Terminen zum Download zur Verfügung. Bitte über das Versichertenportal oder per Fax an 0561 785-219127 einreichen!

Geförderte Produkte

Im Folgenden finden Sie die Beschreibungen der geförderten Produkte mit den dazugehörigen Antragsformularen.

Förderaktion 2 Hitze- und Sonnenschutz -  Start 1. März 2024, 12.00 Uhr

Förderaktion 2 Hitze- und Sonnenschutz -  Start 1. März 2024, 12.00 Uhr
Produktmaximale Förderung

Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)

50 %, max. 400 Euro

Geförderte Produkte zum Hitze- und Sonnenschutz 

Im Folgenden finden Sie die Beschreibungen der geförderten Produkte mit den dazugehörigen Antragsformularen.

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Dann senden Sie uns eine Mail oder faxen Sie uns!