Pflegegeld
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten ein monatliches Pflegegeld, wenn sie zuhause durch Privatpersonen gepflegt werden.
Sie können Ihre pflegerische Versorgung auch ausschließlich selbst sicherstellen. Für die ehrenamtliche Pflege durch Familie, Nachbarn oder Freunde erhalten Sie Pflegegeld. Über dieses Pflegegeld können Sie frei verfügen und es z. B. an Ihre pflegende Person weitergeben.
Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Bestimmte Leistungen, wie z. B. Pflegesachleistung, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte, können das monatliche Pflegegeld mindern.
Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst
Wenn Sie Ihre Pflege ausschließlich durch private Pflegepersonen sicherstellen, besucht Sie regelmäßig ein Pflegedienst um Sie zu beraten. Diese Besuche sind gesetzlich vorgeschrieben und daher verpflichtend.
Den Pflegedienst hierfür können Sie frei wählen. Wir tragen die Kosten für diese Besuche. In der Regel rechnet der Pflegedienst direkt mit uns ab.
Die Häufigkeit dieser Beratungsbesuche richtet sich nach Ihrem individuellen Pflegegrad:
- In den Pflegegraden 2 und 3 ist ein Besuch je Halbjahr,
- in den Pflegegraden 4 und 5 ein Besuch je Vierteljahr verpflichtend.
Antrag stellen
Antrag online einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie schnell und sicher über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ einreichen. Falls Sie noch nicht registriert sind, fordern Sie die Zugangsdaten noch heute hier an.
Noch Fragen?
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- Servicetelefon der Pflegekasse
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Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr