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Verwaltungskosten der SVLFG 2013 - 2022

Mit den Verwaltungskosten werden die Ausgaben, die für die Ausführung der Leistungen der SVLFG entstehen, finanziert. Das heißt, dass diese unter anderem die Ausgaben für das Personal, Porto, die Bewirtschaftung der Gebäude und die bewegliche Einrichtung wie zum Beispiel Hard- und Software umfassen.

Diese Kosten stehen unter vielfältiger Betrachtung. Hohe Verwaltungskosten werden oftmals kritisch betrachtet, da es sich um Ausgaben handelt, die nicht direkt als Leistung dem Versicherten zugutekommen. Diese Leistungen können allerdings ohne die oben genannten Ausgaben nicht erbracht werden.

Die SVLFG wird hierzu laufend durch ihre Aufsichtsbehörde begleitet. Ebenso hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Bericht zur Entwicklung der Verwaltungskosten der SVLFG angefordert.

Aus diesem Grund hat sich der Vorstand der SVLFG eingehend mit der Entwicklung der Verwaltungskosten befasst und die größten Einflüsse herausgearbeitet sowie die Angemessenheit der Höhe der Verwaltungskosten hinterfragt.

Fazit

Wirtschaftlich und sparsam

Zusammenfassend kann aus dieser Betrachtung festgehalten werden, dass:

  • Die Verwaltungsleistungen stets dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend erbracht werden. Dies bedeutet, die Leistungen bei geringen Kosten in der notwendigen Qualität zu erbringen.
    Dieser Grundsatz wird bei der Umsetzung jeder Aufgabe und bei jedem Beschaffungsvorgang beachtet. Darüber hinaus wird als sogenannte Daueraufgabe jede Aufgabenerledigung im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung auf Effizienzsteigerungen geprüft. Dies kann zu einer Beschleunigung der Bearbeitungszeiten oder Kostenreduzierungen führen.
  • Der Anstieg der Verwaltungskosten ganz maßgeblich durch zwei Sachverhalte hervorgerufen wurde (siehe Abbildung 1)
    • Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Bildung von Altersrückstellungen zur Finanzierung künftiger Versorgungsbezüge der Bediensteten der SVLFG (siehe Abbildung 2). Diese Rückstellungen bauen ein Vermögen auf, aus dem beginnend ab 2030 ein Teil der Versorgungsbezüge finanziert wird. Die Rückstellungen tragen zur Generationengerechtigkeit bei.
    • Der weitere entscheidende Einfluss ist die Inflation (siehe Abbildung 3). Sie wirkt sich – wie bei den privaten Haushalten auch – bei allen Ausgaben der SVLFG aus und erhöht diese. Möglichkeiten, der Inflation entgegenzuwirken, bestehen nicht.
  • Die SVLFG unter Beachtung der Einflussfaktoren seit ihrem Bestehen im Jahr 2013 die Verwaltungskosten – soweit durch sie steuerbar – reduziert hat.
Vergrößerung des Bildes für Diagramm: Anstieg der Verwaltungskosten von 2013 bis 2022.
Abbildung 1: Die erfolgte Reduzierung der Zahl der Mitarbeitenden führt auf den ersten Blick zu keiner dauerhaften Stabilisierung der Verwaltungskosten. Der sich zeigende Anstieg der Verwaltungskosten entsteht in hohem Maße durch für die SVLFG nicht beeinflussbare Tarifsteigerungen und verpflichtende Altersrückstellungen. In den beiden folgenden Darstellungen werden diese Faktoren herausgerechnet.

Vergrößerung des Bildes für Diagramm.
Abbildung 2:  Um Altersrückstellungsverpflichtungen bereinigt entwickeln sich die Verwaltungskosten der SVLFG moderater.

Vergrößerung des Bildes für Diagramm: Verwaltungskostenentwicklung 2013 bis 2022 inflationsbereinigt.
Abbildung 3: Unter Außerachtlassung der Altersrückstellungsverpflichtungen der SVLFG und lohnsteigerungs- sowie inflationsbereinigt wird deutlich, dass die Verwaltungskosten sinken. Die Zahl der Mitarbeitenden reduziert sich von 2013 bis 2022 um 1.057. In der Zeit von 2013 bis 2022 gehen die Verwaltungskosten um rund 47,68 Millionen Euro zurück.