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Vertreterregelung ePA

Wenn die Verwaltung der eigenen ePA schwer fällt oder nicht möglich ist, kann eine andere Person mit der Verwaltung betraut werden.

Zur Zeit besteht die Möglichkeit die Befugnis des Vertretenden mithilfe der ePA-App der Versicherten zu erteilen.

Zukünftig wird im Quartal 2-2025 der ePA (3.1) auch die Erteilung der 
Befugnis mithilfe der ePA-App des Vertretenden möglich sein.

Erteilung der Befugnis des Vertretenden mithilfe der ePA-App der versicherten Person

Für die Erteilung einer Befugnis sind zwei Schritte erforderlich:

1. Die Person, die sich vertreten lassen möchte, erteilt in der eigenen ePA-App die Befugnis des Vertretenden.

2. Die Person, die mit der Vertretung betraut wird, muss im nächsten Schritt in der eigenen ePA-App die ePA, die er vertreten möchten, noch hinzufügen.

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Schritt 1: Vertretung hinzufügen mithilfe der ePA-App der versicherten Person

  1. In der Patientenakte die Berechtigungsoption wählen
  2. Die Vertretungsoption wählen
  3. Die vertretende Person hinzufügen
  4. Name, E-Mailadresse und Versichertennummer eintragen
  5. Die eingetragene Person hinzufügen
  6. Der eingetragenen Person eine Nachricht schicken

Auf diese Weise können bis zu 5 Vertretende hinzugefügt werden.

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Schritt 2: Vertretende Akte in eigener ePA-App hinzufügen

  1. Patientenakte aufrufen
  2. Vertretung einrichten
  3. Person, die vertreten werden soll hinzufügen
  4. Angaben zur vertretenden Patienakte eintragen
  5. Nach der Eintragung die Patientenakte hinzufügen
  6. Bestätigung über die erfolgreiche Hinzufügung der ePA 

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