Sichere Erntejagd
Es ereignen sich immer wieder schwere und tödliche Unfälle bei Erntejagden – auch mit Unbeteiligten unter den Opfern. Hier finden Sie grundlegende Empfehlungen zur Sicherheit bei Erntejagden.
Auf Sicherheit achten
Immer wieder kommt es bei Erntejagden zu Jagdunfällen mit schweren und tödlichen Verletzungen. Auch an der Jagd Unbeteiligte sind unter den Opfern zu beklagen.
Ein Mädchen, das in einem Garten in der Nähe der Jagd spielte, wurde von einem Projektil schwer verletzt, ein Beifahrer während einer Autofahrt von einem Projektil tödlich getroffen. Damit sich solche tragischen Fälle nicht wiederholen, müssen die folgenden Empfehlungen beachtet werden.
Planen schafft Sicherheit
Planung und Organisation
Gute Planung sowie professionelle Organisation und Durchführung sind Grundvoraussetzungen.
Der Jagdleiter stimmt mit den Landwirten die zu bejagenden Flächen ab, die im Lageplan dokumentiert werden. In diesem werden auch Anzahl und Orte der Jagdeinrichtungen festgelegt. Der Plan dient auch dazu, Schussbereiche zu bestimmen, Gefahrenbereiche von angrenzenden Straßen, Wegen und Siedlungen zu ermitteln sowie vorhandene Rettungspunkte darzustellen. Der Jagdausübungsberechtigte erkundigt sich nach den Ernteterminen und informiert die Jagdteilnehmer. Der Jagdherr führt eine Liste mit Kontaktdaten geeigneter Jäger und Nachsucheführer, der Reviernachbarn, Landwirte und Lohnunternehmer sowie regionalen Notrufnummern.
Jagdausübungsberechtigte und Landwirte stimmen sich bereits vor der jagdrelevanten Flächenbearbeitung (Aussaat, Bestellung) hinsichtlich Wildschadensverhütung und Bejagungsschneisen ab.
Die gemeinsam ermittelten, zu bejagenden landwirtschaftlichen Flächen und Schläge sind zu benennen und in Kartenmaterial bzw. einem Lageplan zu dokumentieren. Es hat sich bewährt, dass ein Lageplan bei der Jagddurchführung von jedem Jäger eingesehen werden kann.
Ein Lageplan hilft dabei:
- Flächen zur Bejagung eindeutig zu bestimmen
- befriedete Bezirke zu erkennen und zu verdeutlichen
- Aufstellungsorte sowie Anzahl von Jagdeinrichtungen festzulegen
- die zu besetzenden Fernwechsel festzulegen
- Schussbereiche zu bestimmen
- Gefahrenbereiche von angrenzenden Straßen und Wegen zu ermitteln
- vorhandene Rettungspunkte darzustellen
Der Jagdherr führt eine Liste mit geeigneten, verlässlichen Jagdteilnehmenden (Jägerinnen, Jäger, Nachsuchenführende).
In einer Organisationsliste werden folgende Angaben von Jagdteilnehmenden erfasst:
- Name
- Adresse
- Mobilnummer
- E-Mail Adresse
zu erfassen, die für die Erntejagd von Bedeutung sein könnten, wie:
- Reviernachbarn,
- Landwirtinnen und Landwirte
- Lohnunternehmerinnen und -unternehmer,
- regionale Notrufnummern (z. B. von Krankenhäusern, Ärzten und Tierärzten mit Bereitschaftsdienst)
Die Organisationsliste bietet auch Raum für Stichpunktlisten zu zeitlichen Planungs- und Arbeitsabläufen. Bewährte Vorgehensweisen und aktuelle Veränderungen können damit festgehalten werden. Das verringert den Planungsaufwand.
Bei Übertragung der Jagdleitung an den Jagdleiter ist diese Liste zur Verfügung zu stellen.
Hier können Sie eine Muster-Organisationsliste herunterladen:
Maßnahmen zur Verhinderung von Abprallern verhindern Unfälle. Erhöhte Ansitzeinrichtungen und die Beschränkung der Schussentfernung reduzieren die Gefahr durch Abpraller deutlich.
Es müssen erhöhte, feste oder mobile Ansitzeinrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Der einzuhaltende Schusswinkel zum Nachbarschützen darf 30 Grad nicht unterschreiten.
Die Anzahl der Jagdeinrichtungen ergibt sich aus:
- der Größe der zu bejagenden Fläche
- der sich daraus ergebenden Anzahl der Jagdteilnehmer
- der Beschaffenheit der Geländeform des Jagdbereiches und seiner Umgebung
Für Erntejagden empfiehlt sich der Einsatz von mobilen Ansitzeinrichtungen, entweder als Einrichtung auf der Ladefläche eines PKW (Pickup) oder auf einem Anhänger. Neben der Verbesserung des Kugelfanges kann zudem dem Erntefortschritt zügig gefolgt werden. Auch kann schneller auf Änderung der Reihenfolge abzuerntender Flächen/Schläge reagiert werden.
Beim Einsatz von mobilen Jagdeinrichtungen auf Fahrzeugen müssen Sie folgende Hinweise beachten:
- Die mobile Jagdeinrichtung muss standsicher mit dem Fahrzeug verbunden sein. Hierzu sind die Herstellerangaben des Fahrzeugs zu beachten.
- Ein sicherer Aufstieg muss gewährleistet sein.
- Das Fahrzeug muss während der Jagdausübung stehen und das Fahrerhaus darf nicht besetzt sein.
- Das Schießen von einer Jagdeinrichtung auf einem Fahrzeug ist vergleichbar mit dem Schießen von einer jagdlichen Einrichtung und ist nicht als Schießen aus oder von einem Fahrzeug zu werten.
- Ist mit dem Erntefortschritt ein Umsetzen dieser mobilen Jagdeinrichtungen erforderlich, wird vom Jagdleiter veranlasst, das Treiben abzublasen. Erst nach erneuter Standeinweisung/ -einnahme wird das neue Treiben angeblasen. Das An- und Abblasen erfolgt traditionell mit dem Jagdhorn oder kann mit anderen geeigneten Mitteln (z. B. Mobiltelefon) erfolgen.
Ein besonderes Augenmerk ist dem öffentlichen Verkehr zum gebotenen Schutz unbeteiligter Dritter zu widmen.
Die Lage der öffentlichen Straßen und die zu erwartende Verkehrssituation entscheiden über die zu treffenden Absicherungsmaßnahmen. Über die Verkehrsbehörde ist beim zuständigen Straßenbaulastträger eine Genehmigung für die Beschilderung einzuholen.
Bereits bei der Planung informiert sich der Jagdherr/-leiter bei der zuständigen Behörde über Genehmigungsfristen und Konditionen.
Die land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswege sind in der Regel beschränkte öffentliche Wege. Auch hier müssen die notwendigen Absicherungsmaßnahmen den zu erwartenden Freizeit- und Wirtschaftsverkehr berücksichtigen.
Es ist sicherzustellen, dass im Notfall sofort Erste Hilfe geleistet werden und unverzüglich über den Notruf die ärztliche Versorgung veranlasst werden kann.
Daher ist bei der Jagd auch die Anwesenheit von Personen mit gültiger Ersthelfer-Ausbildung sicherzustellen. Erste-Hilfe-Material nach ist in einem Erste-Hilfe Koffer nach DIN 13157 vorzuhalten.
Offiziell festgelegte Rettungspunkte sind, wenn vorhanden, zu berücksichtigen. Ist kein Rettungspunkt vorhanden, ist ein zweckmäßiger Anfahrpunkt des Rettungswagens festzulegen.
Sichere Durchführung
Vor Jagdbeginn
Vor der Jagd werden die Jagdeinrichtungen positioniert. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden Treffpunkt und Parkmöglichkeiten bekannt gegeben. Der Jagdleitung hat Regelungen für zu spät Kommende zu treffen (zum Beispiel Ausschluss von der Jagd oder auf sichere Fernwechsel anstellen).
Die Beschilderung zur Verkehrssicherung wird eine Stunde vor Jagdbeginn aufgestellt und unmittelbar nach der Jagd wieder entfernt.
Die Jagdleitung hält engen Kontakt zu den Maschinenführenden. Erntefortschritt und Jagdablauf sind, soweit möglich, aufeinander abzustimmen. Erntearbeiten haben Vorrang vor der Jagd.
Jagdansprache
Die Jagdleitung erläutert den Jagdablauf und führt die Gruppenunterweisung zu den Sicherheitsmaßnahmen - Jagdansprache - durch.
- Auf die Besonderheiten von Erntejagden hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen und Regeln (für Drittschutz) hinweisen
- Jagdausschluss bei Regelmissachtung
- Jagdscheinkontrolle bei der Anmeldung
- Signalfarbene Kleidung für alle (mindestens Warnweste)
- Alkoholverbot ausgeben
- Am Sammelplatz sind alle Waffen mit offenem Verschluss, entladen und mit der Mündung nach oben zu tragen
- Signale bekannt geben (An- und Abblasen)
- Unterbrechung bei Wildbergung und Problemen an Erntemaschinen
- Jedem Schützen Stand zuweisen
- Verständigung mit Standnachbarn absprechen
- Stände nicht ohne Zustimmung Jagdleitung verlassen
- Hinweise, wenn Fernwechsel besetzt sind
- Schussbereich und maximale Schussentfernung vorgeben
- Geeignete Büchsenmunition verwenden
- Nicht in abzuerntenden Bereich schießen
- Kommunikation mit Maschinenführern und Jägern regeln
- Beginn und Ende der Erntetätigkeit bekannt geben
- Jagdleitung bestimmt, wann Waffen geladen werden bzw. wann geschossen werden darf
- Hinweis auf besondere Gefährdungen durch Ernte-maschinen (Schwenkbereich)
- Verhaltensregeln und Ablauf der Rettungskette im Notfall