Nach der VSG 1. 2 Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung werden die Einsatzstunden für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berechnet. Grundlage für diese Stunden sind die Anzahl der Mitarbeitenden und der Einsatz in den verschiedenen Bereichen im Betrieb. Diese Bereiche werden in drei Betreuungsgruppen eingeteilt.
In der VSG 1.2 sowie im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt. Diese Aufgaben sind für alle versicherten Unternehmen der verschiedenen Branchen grundsätzlich gleich.
Sie können langfristig kalkulieren
Die Einführung der Pauschalabrechnung hat für den Sicherheitstechnischen Dienst der SVLFG den Vorteil, dass wir unser Personal langfristig für unsere Vertragspartner einplanen, um den bestmöglichsten Service für den Gesundheits- und Arbeitsschutz anbieten zu können.