Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

LKK-Beiträge bleiben stabil

03.01.2022

Durch zusätzliche Steuergelder und Betriebsmittel bleiben die Beiträge für die meisten Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) in 2022 unverändert.


Um die Krankenkassen in die Lage zu versetzen, die Beiträge im Jahr 2022 trotz steigender Leistungsausgaben aufgrund der Corona-Pandemie möglichst stabil zu halten, wurde ein durch Steuermittel finanzierter Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14 Milliarden Euro verdoppelt. Der darin enthaltene Anteil für die LKK erhöht sich auf 84 Millionen Euro. Ohne die zusätzlichen Finanzmittel wäre eine Beitragserhöhung für alle Versicherten in der LKK unumgänglich gewesen. So aber können über 70 Prozent der Landwirte in ihrer bisherigen Beitragsklasse verbleiben. Einzelne Mitglieder werden sogar günstiger eingestuft.

In Fällen, in denen 2022 höhere Beiträge zu zahlen sind, ist dies zum einen den gestiegenen Einkommenswerten der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft geschuldet, die der Beitragsberechnung zugrunde liegt, und zum anderen der gesetzlich vorgeschriebenen Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze des Vorjahres in der allgemeinen Krankenversicherung. Insgesamt liegt der Höchstbeitrag der LKK aber weiterhin zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen.

Auch die Beiträge für freiwillige Mitglieder der LKK ändern sich in 2022 nicht – vorausgesetzt die beitragspflichtigen Einnahmen bleiben gleich.

Einen Zusatzbeitragssatz gibt es im berufsständischen Sondersystem der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung weiterhin nicht.

Die LKK hat keinen Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Zuschlags für kinderlose Mitglieder von bisher 0,25 auf jetzt 0,35 Prozent auch von den Mitgliedern der Landwirtschaftlichen Pflegekasse zu tragen ist.