Organspende
Der Bedarf an Spenderorganen ist weiterhin hoch. Allein in Deutschland wurden Ende 2023 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation noch rund 8.700 Organe benötigt. Für die Empfänger sind die Organe überlebenswichtig. Denn die Chancen für eine erfolgreiche Transplantation und ein langfristiges Überleben mit einem Spenderorgan stehen heute sehr gut.
Organspende kann Leben retten
Viele Patienten stehen schon seit mehreren Jahren auf der Warteliste. Die meisten von ihnen warten auf eine neue Niere, andere auf eine Leber, ein Herz, eine Lunge. Dennoch haben laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nur ca. 44 Prozent der Bundesbürger über 14 Jahre ihre Entscheidung schriftlich auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert. Die Frage nach der eigenen Bereitschaft, nach dem Tod Organe- und Gewebe zu spenden, ist für viele nicht einfach zu beantworten. Schließlich ist das Thema eng mit dem eigenen Tod und dem anderer Menschen verbunden, was kein angenehmes Thema ist. Wer sich dazu entscheidet, nach dem eigenen Tod Organspender zu werden, kann damit anderen Menschen das Leben retten.
Es engagieren sich viele Menschen zu diesem Thema. Beispielhaft eines davon aus dem Bundesland NRW und dem dortigen Netzwerk Organspende, welches Sie unter nachfolgenden Links www.netzwerk-organspende-nrw.de und www.lebensritter.de anschauen können.
Das neue Organspende-Register steht schrittweise ab 18.03.2024 zur Verfügung
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 unter www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise auf. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register zu hinterlegen. Mit dem Organspende-Register steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit zur Verfügung, Online-Erklärungen zur Organ- und Gewebespendenbereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Medizinern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige von einer schweren Entscheidung. Eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende! Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem kann man seinen Eintrag jederzeit ändern oder widerrufen. Wenn Sie einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung haben, so bleiben diese auch trotz des neuen Registers gültig. Wer sich selbst noch detaillierter mit dem neuen Organspende-Register befassen möchte, findet Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Wie kann ich Organspender werden?
Eine Organentnahme darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Spenders erfolgen. Eine Möglichkeit, seine Bereitschaft zu erklären, ist der Organspendeausweis, den jeder Bundesbürger ab 16 Jahren ausfüllen kann. Eine weitere Möglichkeit steht schrittweise mit dem Organspende-Register zur Verfügung.
Sie können Ihre Entscheidung zur Organspende dokumentieren - unabhängig davon, ob Sie sich dafür oder dagegen entscheiden. Sie können ebenso festlegen, dass Sie die Entscheidung auf jemand anderen übertragen wollen. Im Organspende-Ausweis oder Organspende-Register erklären Sie zunächst, ob nach der ärztlichen Feststellung des Todes Ihrem Körper Organe und Gewebe entnommen werden dürfen oder nicht. Stimmen Sie dem zu, können Sie zusätzlich einzelne Organe benennen, die Sie zur Spende freigeben oder davon ausnehmen. Es ist auch möglich, alle Organe zur Spende freizugeben.
Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Erziehungsberechtigten über Zustimmung oder Widerspruch. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man sich selbst dagegen entscheiden – ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Laut Transplantationsgesetz darf man ab dem vollendeten 16. Lebensjahr seine Bereitschaft zur Organspende erklären und einen Organspende-Ausweis mit sich führen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nur bedingt. In den meisten Fällen ist nicht das Alter des Spenders maßgeblich, sondern der Zustand der Organe.
Ja. Ihre Entscheidung ist freiwillig und kann jederzeit geändert werden. Wenn Sie Ihre Entscheidung ändern möchten, vernichten Sie den Ausweis einfach oder Sie können Ihre Entscheidung jederzeit im Organspende-Register ändern. Sie können auf einem neuen Organspende-Ausweis Ihre aktuelle Entscheidung festhalten, solange das Organspende-Register im Aufbau ist.
In diesem Fall werden die nächsten Angehörigen befragt. Dazu gehören Ehepartner, Lebenspartner in einer eingetragenen Partnerschaft, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und volljährige Kinder. Dabei wird der mutmaßliche Wille des Verstorbenen zugrunde gelegt.
Kennen die Angehörigen diesen nicht, fällt eine Entscheidung unter Umständen schwer. Treffen die Angehörigen keine Entscheidung, gilt das als Ablehnung der Organspende. Umso wichtiger ist es, sich bereits zu Lebzeiten mit der Frage zu beschäftigen, ob man im Todesfall Organe für eine Transplantation zur Verfügung stellen möchte.
Zum Download
Diesen Ausweis können Sie am Laptop oder PC ausfüllen und ausdrucken.
Den Organspende-Ausweis bitte ausdrucken, ausfüllen und stets bei sich tragen. So wissen Einsatzkräfte, Ärzte und Angehörige im Ernstfall, ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entschieden haben.
Der Organspende-Ausweis ist auch in Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhältlich.
Weitere Informationen
Informationen zum Thema Organspende bietet die BZgA im persönlichen Beratungsgespräch unter der kostenlosen Rufnummer 0800-9040400 von Mo - Fr 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr an. Anfragen per Mail sind unter organspende@bzga.de möglich. Die BZgA bietet unter https://www.organspende-info.de/ vielfältige Informationen an.