Was bedeutet das Mutterschutzgesetz (MuschG) für Betriebe der Grünen Branche, die Mitarbeiterinnen beschäftigen? Wann muss ich als Unternehmer oder Personalverantwortlicher eine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Themenbereich anfertigen? Besteht erst dann Handlungsbedarf, wenn mir aktuell eine Schwangerschaft angezeigt wurde oder muss ich bereits ohne konkreten Anlass etwaig entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten? Wie wird der Mutterschutz im betrieblichen Alltag konkret und rechtssicher umgesetzt?
- Wir informieren sie umfassend über die wichtigsten Neuerungen zum novellierten Mutterschutzgesetz.
- Sie bekommen praktische Informationen und Arbeitshilfen zur Beurteilung der betrieblichen Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) unter Einbeziehung des neuen Gefährdungsbegriffes „unverantwortbare Gefährdung“ sowie unter Beachtung der generellen Rangfolge von Schutzmaßnahmen.
- Wir möchten ihnen einen Überblick über unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangerer Mitarbeiterinnen geben.
- Sie erhalten weitere praxistaugliche Arbeitshilfen wie ein Gefahrstoffverzeichnis, damit die Belange des Mutterschutzes rechtzeitig berücksichtigt werden können und eine Betriebsanweisung und andere Schriftenreihen, die ihnen bei der Mitarbeiterinnenunterweisung helfen.
- Wir benennen ihnen die zuständigen Stellen (staatliche Arbeitsschutz-verwaltung und Krankenkassen) und erläutern ihnen die Kommunikation (etwaige Mitteilungen etc.) hiermit.
- Abschließend beantworten wir gerne ihre persönlichen Fragen rund um das Thema Mutterschutz im Betrieb.
Vortragsdauer:
120 Minuten