Förderaufruf „Frauen durch Coaching gezielt fördern“
Zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützen wir Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm.
Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirtschaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die organisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Innovationsfonds der Rentenbank.
Informationen
Förderfähig sind sowohl Einzel- als auch Gruppencoachings, welche die Qualifizierungs- und Coachingvorgaben der LKK erfüllen. Gefördert werden alle Coachings im Zusammenhang mit der Aufnahme von Tätigkeiten die dem Grunde nach zu einer Versicherungspflicht als landwirtschaftliche Unternehmerin führen würden, oder in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung geführt haben.
D. h., gefördert werden Tätigkeiten mit geplanten „Hofnachfolgen“ und Änderungen in der Unternehmensführung – auch unabhängig von einer bisherigen Tätigkeit in der „grünen Branche“ – und anteiligen Neugründungen/Umstrukturierungen sowie zurückliegende Unternehmensgründungen von Frauen in der „grünen Branche“ (maximal fünf Jahre vor Antragstellung).
Die Förderung von Tätigkeiten außerhalb der „grünen Branche“ ist jedoch ausgeschlossen. Ebenfalls werden keine Coachings gefördert, die ausschließlich zur Unternehmensaufgabe/Unternehmensabwicklung dienen.
Um eine Doppelförderung auszuschließen, führt die Inanspruchnahme gleichgerichteter staatlicher Hilfen ebenfalls zum Ausschluss von diesem Angebot.
Antragsberechtigt sind Frauen, die:
- ihre unternehmerische Stellung im bestehenden landwirtschaftlichen Unternehmen verbessern wollen oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung verbessert haben,
- sich als Mitunternehmerin an einem bestehenden landwirtschaftlichen Unternehmen beteiligen wollen oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung beteiligt haben,
- das Unternehmen eines Angehörigen/eines Dritten übernehmen wollen (z. B. durch Kauf, Pacht, Erbschaft) oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung übernommen haben, oder
- ein eigenes oder mit anderen Personen gemeinsam ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen wollen oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung gegründet haben.
Die Coachingkosten werden für mindestens sechs und maximal 18 Stunden, jedoch max. bis zu einem Gesamtbetrag von 1.800 € je Antragstellerin erstattet.
Welche Coaches/Leistungserbringer geeignet sind, erfahren Sie über unsere Ansprechpartner im Netzwerk vor Ort, in unserem Telezentrum und konkret mit Bewilligung Ihres Antrages.
Kosten von Coachings, die vor Erteilung der Förderzusage besucht worden sind, werden nicht erstattet.
Das Nähere regeln die Förder- und Teilnahmebedingungen. Diese finden Sie hier zum Download.
Änderungen für die Zukunft und eine vorzeitige Beendigung des Projekts behält sich die SVLFG ausdrücklich vor.
- Förder- und Teilnahmebedingungen „Frauen durch Coaching gezielt fördern“ PDF, nicht barrierefrei, 492 KB
- Anlage 1: Antrag im Rahmen des Projektes „Frauen durch Coaching gezielt fördern“ PDF, nicht barrierefrei, 466 KB
- Anlage 2: Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten SVLFG im Rahmen der Umsetzung des Kooperationsprojektes „Frauen durch Coaching gezielt fördern“ PDF, nicht barrierefrei, 398 KB
Antragstellung
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte den folgenden Vordruck:
Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Stabsstelle Gesundheitsangebote "Frauenförderung"
Weißensteinstr. 70 – 72,
34131 Kassel
zu senden.
Es werden nur Anträge berücksichtigt, die innerhalb der Laufzeit der Aktion bei der SVLFG eingehen.
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- Team Frauenförderung