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Fördermittel der Prävention – Beantragung für das Jahr 2025 nur noch über ihr Versichertenportal 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fördert seit 2016 den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu optimieren.

Vergrößerung des Bildes für Startseite des SVLFG Portals.

Ab dem kommenden Jahr erfolgt die Beantragung der Fördermittel ausschließlich über das Versichertenportal. Diese Änderung soll den Antragsprozess vereinfachen und die Effizienz erhöhen.

Wichtig: Um von dieser Förderung profitieren zu können, ist es entscheidend, sich frühzeitig im Versichertenportal zu registrieren. Nutzen Sie die Zeit und melden Sie sich am besten jetzt an!

Registrierung im Versichertenportal

Stellen Sie sicher, dass Sie ein Benutzerkonto im Versichertenportal besitzen.


Zugang zu den Anträgen: Ab dem 01.02.2025 finden Sie die Antragsformulare direkt im Portal.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Betriebssicherheit zu erhöhen und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu verbessern. Bei Fragen zur Registrierung oder zu den Fördermitteln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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