Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

UV- und Hitzeschutz bei der Saisonarbeit: Wer ist verantwortlich? 

15.06.2022

Vergrößerung des Bildes für Portrait der Familie Stenglein. Herr und Frau Stenglein stehen am Rand, der Sohn in der Mitte. Alle lachen.
Familie Stenglein achtet auf den Gesundheitsschutz der Erntehelfer. Von links: Matthias, Hans und Sandra Stenglein.

Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz sorgen. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG).


Matthias Stenglein baut Spargel im fränkischen Rothwind an. In der Saison beschäftigt er 22 Saisonarbeitskräfte. Viele davon kommen bereits über zehn Jahre auf den Spargelhof. Stenglein achtet in seinem Unternehmen auf Arbeits- und Gesundheitsschutz. „Wir möchten, dass unsere Beschäftigten gesund arbeiten können. Wenn jemand wegen eines Unfalls oder einer Krankheit ausfällt, ist das für beide Seiten ein Problem“, sagt der Unter-nehmer. Sonnen- und UV-Schutz gehören für Matthias Stenglein ganz selbstverständlich zur Prävention, denn Spargelstecher arbeiten auf freiem Feld und sind der UV-Belastung stark ausgesetzt. Der Unternehmer weiß: Zu viel Sonne erhöht das Hautkrebsrisiko, zu viel Hitze kann zur tödlichen Gefahr am Arbeitsplatz werden. Matthias Stenglein sorgt deshalb vor und schützt seine Beschäftigten. 

UV-Belastung gering halten

Grundsätzlich sollte die UV-Strahlung am Arbeitsplatz so gering wie möglich sein. Aufgrund seiner Gefährdungsbeurteilung hat der fränkische Spargelbauer Maßnahmen ergriffen, um die Mitarbeitenden zu schützen. Technischen Lösungen, wie zum Beispiel Wetterschutzzelte, Sonnensegel oder Sonnenschirme, helfen dabei. Darüber hinaus passt Stenglein die Arbeitszeit an das Wetter an. „Wenn die Sonne scheint, beginnen wir schon früh morgens mit dem Spargelstechen und halten eine längere Mittagspause von 12 bis 16 Uhr. Die Beschäftigten verrichten dann Arbeiten im Innenbereich, wie zum Beispiel Spargel waschen, sortieren und einlagern. Erst am frühen Abend setzen wir die Arbeiten auf dem Feld fort“, betont er.

Unterweisung durchführen

Im Rahmen der Unterweisung erklären Matthias und Sandra Stenglein ihren Beschäftigten, wie sie sich vor Sonnenbrand schützen können und statten sie mit Kopfbedeckungen und Sonnencreme aus. Die durchgeführte Unterweisung lässt sich der Unternehmer von den Beschäftigten schriftlich bestätigen. „Wenn wir Arbeitskräfte sehen, die mit nacktem Oberkörper Spargel stechen, fordern wir sie auf, sich etwas überzuziehen“, sagt der Unternehmer. Sinnvoll sind leichte, lange Kleidung und eine Kopfbedeckung mit Nackenschutz oder mit einer breiten Krempe. Selbstverständlich stellt Matthias Stenglein durchgehend, nicht nur bei sehr hohen Außentemperaturen, ausreichend Getränke am Arbeitsplatz zur Verfügung. „Wir achten darauf, dass die Beschäftigten nicht nur Energydrinks oder Cola trinken. Damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht. Alkohol ist während der Arbeit verboten.“  

Vergrößerung des Bildes für Infobox zum Hitze- und Sonnenschutz.
Die kostenlose UV- und Hitzeschutzbox der SVLFG hilft Unternehmen bei der Mitarbeiterunterweisung.

Neue Unterweisungshilfen

Zur Vereinfachung der Unterweisung stellt die SVLFG Arbeitgebern die kostenfreie Infobox Sonnen- und Hitzeschutz zur Verfügung. Neben Informations-Plakaten finden sich in der Box fertige Unterweisungshilfen sowie Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung. Die Box kann online bestellt werden über www.svlfg.de/infobox-hitze-sonnenschutz oder per Mail angefordert werden über praeventionsbroschueren@svlfg.de.

Eine weitere kostenlose Unterweisungshilfe ist die Web-App für Saisonarbeitskräfte. Die von der Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) ausgezeichnete Web-Applikation bietet Erntehelferinnen und -helfern alle wichtigen Informationen zum Sonnen- und Hitzeschutz bei der Arbeit in deren Muttersprache. Weitere Themen der Web-App sind zum Beispiel Gesundheitsschutz, Unfallprävention und Erste Hilfe. Mit Hilfe der Web-App können die Beschäftigten sich in Ruhe informieren und Schritt für Schritt nachvollziehen, was sie in der Unterweisung gehört, vielleicht aber nicht ganz verstanden haben. Die Web-Applikation ist abrufbar unter www.agriwork-germany.de.

Fragen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit beantworten die SVLFG-Präventionsfachleute telefonisch unter 0561 785 10010 sowie per Mail an bgf-koordinierungsstelle@svlfg.de.

Vergrößerung des Bildes für Inhalt der kostenlosen UV- und Hitzeschutzbox der SVLFG.
Inhalt der kostenlosen UV- und Hitzeschutzbox der SVLFG
Vergrößerung des Bildes für QR-Code für die Web-App Saisonarbeit.
Unter www.agriwork-germany.de/webapp-saisonarbeit/  finden Erntehelfer wichtige Informationen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, unter anderem auch zum UV- und Hitzeschutz.