Nach der Reha: ergänzende Leistungen der LAK
Sie kommen gerade aus der Reha? Um Ihren Behandlungserfolg zu sichern, können Sie ergänzende Leistungen nach der Reha nutzen.
Mit gezielten Maßnahmen können Sie vielen Krankheiten effektiv vorbeugen und damit länger fit bleiben oder Ihr Wohlbefinden bei chronischen Krankheiten verbessern.
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport stärkt vor allem Ihre Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft. Funktionstraining soll körperliche Störungen beseitigen, Funktionen erhalten oder verbessern sowie Funktionsverluste einzelner Organe bzw. Körperteile hinauszögern.
Durch Bewegung fit bleiben
Sie trainieren jeweils in Gruppen mit speziell ausgebildeten Übungsleitern und werden angeleitet bzw. motiviert, die Übungen nach der Reha eigenverantwortlich weiter durchzuführen.
Wenn Ihr Arzt in der Rehaklinik Reha-Sport oder Funktionstraining auch nach der Rehamaßnahme für Sie für erforderlich hält, stellt er eine Verordnung aus. Diese muss von uns vor Leistungsbeginn bewilligt werden. Wenn wir die Leistung genehmigen können, rechnen wir die Kosten direkt mit dem Leistungserbringer ab. Bei der Suche nach einer anerkannten Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe helfen wir Ihnen gerne.
Mitgliedsbeiträge für Vereine sowie Fahrkosten können wir für Reha-Sport oder Funktionstraining nicht übernehmen. Eine Mitgliedschaft in einer Gruppe, Selbsthilfegruppe oder im Verein ist für die Teilnahme am Rehasport bzw. Funktionstraining für die Dauer der Verordnung nicht erforderlich. Freiwillige Mitgliedschaften sind möglich.
Rehabilitationsnachsorge
Wenn die Reha nicht ausreichend ist, um den Rehabilitationserfolg auch nachhaltig zu stabilisieren, kommen spezielle Nachsorgeleistungen infrage. Viele Therapien sind langfristig effektiver, wenn sie nach der Reha fortgeführt werden.
Zur Rehabilitationsnachsorge gehören Maßnahmen zur Erhaltung der erzielten Funktionsverbesserung und zur Stabilisierung eingeleiteter Verhaltensänderungen sowie Beratungen zur Notwendigkeit weiterer therapeutischer Behandlungen. Diese Leistungen werden von der Einrichtung bereits während der Reha empfohlen und eingeleitet.
Die Kostenübernahme dieser ergänzenden Leistung muss vor Beginn der Maßnahme bei der LAK beantragt werden.
Ergänzende Leistungen
Insbesondere zur Erstattung der entstandenen Reisekosten und zur wirtschaftlichen Absicherung können wir neben der medizinischen Rehabilitation als Hauptleistung weitere, sogenannte „Ergänzende Leistungen“ erbringen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um
- Betriebs- und Haushaltshilfe
- Reisekosten
- Rehabilitationssport und Funktionstraining
- Rehabilitationsnachsorge.
Anstelle des in der gesetzlichen Rentenversicherung üblichen Übergangsgeldes als Entgeltersatzleistung können wir Leistungen der Betriebs- und Haushaltshilfe übernehmen, wenn diese während der Abwesenheit des Unternehmers zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens erforderlich ist.
Wir übernehmen auch die erforderlichen Reisekosten, die anlässlich der Vorbereitung (zum Beispiel im Rahmen der Begutachtung) oder der Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen entstehen.
Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten für die niedrigste Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter Ausnutzung möglicher Fahrpreisvergünstigungen gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel (zum Beispiel PKW) wird eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer für die Hin- und Rückfahrt, maximal in Höhe von insgesamt 130 Euro, erstattet.
Ausnahmeregelungen gelten für besondere Beförderungsmittel, deren Inanspruchnahme wegen Art oder Schwere der Erkrankung erforderlich ist (zum Beispiel Krankenwagen).
Um den während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme erreichten Behandlungserfolg zu sichern, können im Anschluss daran Leistungen zur Rehabilitationsnachsorge oder Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining erbracht werden.