Informationen zur „ePA für alle" (ePA Opt-Out)
Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen (ePA Opt-Out), bereitgestellt.
Mit Ihrer ePA vergessen Sie nichts mehr – Sie können alle Ihre eingestellten Gesundheitsdaten und Vitalwerte in Ihrer ePA-App der SVLFG vollständig selbst verwalten und haben immer alles dabei.
Wir bieten Ihnen Informationen rund um Sicherheit und Funktionen Ihrer ePA:
- Daten für den Notfall
Im Notfall braucht es verlässliche Informationen, um die optimale Therapie einzuleiten. Die „ePA für alle“ hilft hier in der Notversorgung und damit auch Ihnen. Denn die ePA-Daten zeigen schnell Vorerkrankungen, Medikationsdaten oder Allergien. So wissen im Notfall alle, worauf sie beispielsweise bei einer Not-OP achten müssen. Das steigert die Erfolgschancen der Behandlung. - Keine offenen Fragen bei der Anamnese
Im Erst-Gespräch mit der Ärztin bzw. dem Arzt müssen Sie innerhalb kurzer Zeit Ihre Krankheitsgeschichte erzählen können. Es kann durchaus herausfordernd sein, sich an jedes Detail zu erinnern. Durch die „ePA für alle“ sind Sie auf der sicheren Seite - alle Informationen sind verfügbar. - Doppeluntersuchungen fallen weg
Oftmals müssen Sie Untersuchungen mehrmals durchlaufen (z.B. beim Facharzt bzw. bei der Fachärztin und dann noch einmal im Krankenhaus). Das ist in vielen Fällen aber gar nicht notwendig, sondern liegt daran, dass die Ergebnisse der vorherigen Untersuchungen nicht verfügbar sind. Durch die „ePA für alle“ fallen sehr viele Doppeluntersuchungen weg, weil diese Daten dann immer gesammelt bereitstehen. Das spart nicht nur wichtige Ressourcen in medizinischen Einrichtungen, sondern erleichtert den Behandlungsverlauf auch für Sie. Sie müssen sich keinen doppelten Untersuchungen unterziehen. - Medikationsplan beugt falscher Einnahme vor
Durch den Medikationsplan in Ihrer ePA haben Sie immer einen schnellen Überblick, welche Medikamente Sie wann und in welcher Menge einnehmen müssen. Das erspart Ihnen ggf. Rückfragen in der verordnenden Praxis. Mitbehandelnde Ärztinnen und Ärzte können anhand dieses Überblicks Wechselwirkungen mit neu zu verordneten Medikamenten ausschließen. - Informationen beim Arztwechsel
Viele Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten sehr gut, weil sie sie schon lange behandeln. Es kommt aber immer wieder vor, dass ein Arztwechsel notwendig oder gewollt ist. In diesen Fällen hilft die „ePA für alle“ den neuen Ärztinnen und Ärzten dabei, sich schnell einen Überblick zu verschaffen. - Patientenverfügung in der ePA
Die „ePA für alle“ ist der Platz für sensible Gesundheitsdaten – und damit auch für eine Patientenverfügung. Diese kann in der „ePA für alle“ hinterlegt werden und ist damit ein wichtiges Hilfsmittel für Ärztinnen und Ärzte, damit sie sich im Fall der Fälle wie gewünscht verhalten können.
Ärztinnen, Ärzte und andere zugriffsberechtigte Personen in medizinischen Einrichtungen können nur im Behandlungskontext auf Ihre ePA zugreifen. Dieser besteht beispielsweise dann, wenn Sie in Ihrer Arztpraxis oder einer sonstigen medizinischen Einrichtung Ihre Gesundheitskarte einlesen lassen.
Natürlich können Sie diesen Zugriff jederzeit über Ihre ePA-App der SVLFG einschränken oder beenden. Außerdem wird jeder Zugriff auf Ihre ePA protokolliert – somit ist jederzeit klar, wer wann auf die Daten in Ihrer ePA zugegriffen hat.
Ja, für Kinder und Jugendliche wird ebenfalls die ePA für alle eingerichtet.
Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können eigenständig über die Nutzung der ePA entscheiden.
Bei Neugeborenen wird die ePA angelegt (sofern dem nicht widersprochen wurde).
Die gesetzlich Vertretenden können der Anlage einer ePA für Kinder und Jugendliche widersprechen.
Ärztinnen und Ärzte können nach Einlesen der Gesundheitskarte auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage festgelegt, damit beispielsweise längere Behandlungen abgedeckt sind. Sie können jedoch diesen Zugriff über Ihre ePA-App der SVLFG frühzeitig beenden. Gleichzeitig können Sie aber auch einen Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinausgeht. Das bietet sich beispielsweise bei Ihrer Hausarztpraxis an.
Bei einem Wechsel der Krankenkasse werden auf Wunsch automatisch alle Inhalte Ihrer ePA in die ePA-Anwendung der neuen Krankenkasse übertragen. Alle Einstellungen bleiben in der ePA nach dem Wechsel erhalten.
Sie bekommen von Ihrer neuen Krankenkasse eine Benachrichtigung, dass Ihre ePA automatisch zur neuen Krankenkasse übertragen wurde. Falls keine ePA besteht, weil Sie initial der Aktenanlage widersprochen haben, wird die neue Krankenkasse automatisch informiert und Ihr Widerspruch bleibt bestehen.
Weitergehende Informationen, Antworten auf Ihre Fragen und die Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen, finden Sie hier.