Grundsätzliches zur ePA
Alle gesetzlich Krankenversicherten haben Anspruch auf eine elektronische Patientenakte.
Ihre ePA bekommen Sie von uns zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Akte ist freiwillig.
Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler, sicherer Speicher für Gesundheitsdaten. Patienten können darin selbst Informationen ablegen und Dokumente von ihren Leistungserbringern (Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Apotheken sowie Pflegefachkräfte, Hebammen und Entbindungspfleger, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sowie Reha-Kliniken etc.) in ihrer Akte ablegen lassen.
Versicherte haben jederzeit Zugriff auf ihre Akte und können selbst bestimmen, welche Daten sie in ihrer Akte ablegen möchten und wer darauf zugreifen darf. Sie sind der Souverän über ihre Daten und entscheiden über die Freigabe der Inhalte für Leistungserbringer.
- Wir empfehlen die Nutzung über eine App für Ihr Smartphone, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen.
Technische Voraussetzungen für die aktuelle ePA-App der SVLFG
- Google: Betriebssystem Android ab Version 10 und höher
- Apple: Betriebssystem iOS ab Version 15 und höher
Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte, die Sie von uns erhalten und eine gültige E-Mail-Adresse.
- Auf die ePA können Sie auch über Ihren Laptop oder Computer zuzugreifen. Die genauen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier.
- Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch "offline" nutzen. Hierzu ist Ihre schriftliche Anforderung bei uns erforderlich. In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch Sie als Nutzer aktiviert.
Sie können beim Kassenwechsel die Daten Ihrer ePA exportieren lassen und zum neuen Anbieter der Akte mitnehmen. Dieses erfolgt in mehreren Schritten:
- ePA-Kündigung mit verschlüsselter Datenübernahme
Möchten Sie die Daten aus Ihrer ePA zu Ihrer neuen Krankenkasse mitnehmen, kündigen Sie in der ePA-App der bisherigen Krankenkasse Ihre ePA und aktivieren die Schaltfläche „Daten mitnehmen (Umzug).
Diese Kündigung können Sie – wie bisher – jederzeit widerrufen oder in eine Kündigung mit bzw. ohne Datenübernahme umwandeln.
Bei einer Kündigung ohne Datenübernahme wird die ePA zum angegebenen Kündigungsdatum gelöscht. - Starten des Aktenumzugs
Sobald Sie in der ePA-App Ihrer neuen Krankenkasse eine ePA anlegen möchten, erkennt diese App, dass eine „alte“ ePA mit zu importierenden Daten vorliegt und beantragt die Datenübernahme bei der bisherigen Krankenkasse.
Berechtigungen und eingerichtete Vertretungen werden direkt übertragen.
Für einen kurzen Zeitpunkt haben nun weder Sie noch Ihre Leistungserbringer Zugriff auf Ihre ePA. - Abschluss des Aktenumzugs
Sobald die Daten der neuen Krankenkasse vorliegen, erhalten Sie eine Mail.
Nun melden Sie sich in Ihrer neuen ePA-App an und starten die Datenübernahme.
Anschließend können sowohl Sie als auch Ihre Leistungserbringer auf alle bisherigen Dokumente zugreifen.
Zu beachten ist, dass Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter den Zugriff auf die ePA-App der neuen Krankenkasse neu einzurichten hat.
Sie müssen im Registrierungsprozess für die ePA den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zustimmen. Ein gesonderter Vertrag ist nicht erforderlich.
Für eine Nutzung der ePA ohne Smartphone möchten wir Sie bitten, sich persönlich an uns zu wenden.
Wir helfen Ihnen gerne unter folgender Rufnummer weiter:
0561 785 10700