Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten – unsere beiden LKK-Bonusprogramme
Jeder kann eine Menge für ein gesundes und aktives Leben tun.
Deshalb sollen unsere Bonusprogramme für Sie ein Anreiz sein, Ihre eigenen Bemühungen für ein gesundheitsbewusstes Verhalten weiter zu verstärken.
Seit dem 01.01.2021 verfügt die LKK über zwei Bonusprogramme:
- Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
- Bonus Bonifizierung von Einzelmaßnahmen.
Bei dem Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten wird ein Bonus in Form einer Geldprämie gewährt, wenn Sie regelmäßig qualitätsgesicherte Leistungen zur Primärprävention in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Bonus Bonifizierung von Einzelmaßnahmen wird ein Bonus in Form einer Geldprämie gewährt, wenn Gesundheitsuntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Schutzimpfungen sowie Kinderuntersuchungen in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an den Bonusprogrammen eine vorherige schriftliche Teilnahmeerklärung gegenüber der SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse erforderlich macht. Dabei ist für jedes der beiden Bonusprogramme eine gesonderte Teilnahmeerklärung abzugeben. Sofern Sie bereits vor dem 01.01.2021 in das bisherige Bonusprogramm der LKK eingeschrieben waren, benötigen wir keine weiteren Teilnahmeerklärungen von Ihnen.
Falls Sie Interesse haben, an den Bonusprogramm teilzunehmen, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns. Über weitere Einzelheiten beraten wir Sie gern.
Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
Jeder kann eine Menge für ein gesundes und aktives Leben tun. Deshalb soll unser Bonusprogramm für Sie ein Anreiz sein, Ihre eigenen Bemühungen für ein gesundheitsbewusstes Verhalten weiter zu verstärken. Da die Gesundheitsvorsorge bei der LKK traditionell einen hohen Stellenwert hat, wird ein Geldbonus gewährt, wenn Sie regelmäßig qualitätsgesicherte Leistungen zur primären Prävention in Anspruch nehmen.
Die Leistungen der primären Prävention können dabei Ihren allgemeinen Gesundheitszustand verbessern. Die Teilnahme lohnt sich also doppelt für Sie: Langfristig wird die Gesundheit für ein aktives und vitales Leben gestärkt und zusätzlich eine attraktiver Geldbonus gezahlt.
Ein Bonus wird für Leistungen der Primärprävention gewährt. Je in Anspruch genommener Leistung zur Primärprävention erhalten Versicherte 10 Bonuspunkte.
Die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen ist von der Ärztin oder dem Arzt bzw. der Anbieterin oder dem Anbieter der Gesundheitsleistung im LKK Bonusheft zu quittieren oder durch Einzelbeleg nachzuweisen.
Es können nur solche Maßnahmen berücksichtigt werden, die regelmäßig in Anspruch genommen werden. Regelmäßig heißt, dass zwischen den einzelnen Maßnahmen kein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt. Wird dieser Zeitraum überschritten, so verfallen die bis dahin angesammelten Bonuspunkte.
Die Bonuspunkte werden grundsätzlich der/dem jeweiligen Versicherten zugeordnet. Bei Kindern vor dem vollendeten 15. Lebensjahr werden die Bonuspunkte dem Elternteil ausgezahlt, bei dem die Familienversicherung besteht oder dem gesetzlichen Vormund.
Ein Bonuspunkt entspricht einem Gegenwert von 1,00 €. Der Bonus wird frühestens mit Erreichen von 20 Punkten fällig und kann höchstens einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden. Der Bonus wird ausgezahlt, wenn die/der Versicherte dies beantragt und den Nachweis über die Inanspruchnahme der Leistungen mittels des LKK-Bonusheftes erbringt.
Die Teilnahme am LKK-Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten erklären Sie schriftlich gegenüber der LKK.
Sie können eine Teilnahmeerklärung telefonisch oder persönlich bei der LKK anfordern oder aber das zur Verfügung stehende Formular unten ausfüllen, ausdrucken und an die LKK senden.. Das individuelle Bonusheft zum Nachweis der in Anspruch genommenen Leistungen erhalten Sie von Ihrer LKK.
Für weitere Fragen zum Bonusprogramm stehen wir gern zur Verfügung.
Bonifizierung von Einzelmaßnahmen
Da die Gesundheitsvorsorge bei der LKK traditionell einen hohen Stellenwert hat, wird ein Geldbonus gewährt, wenn Sie regelmäßig bestimmte Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Schutzimpfungen) sowie Kinderuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Durch regelmäßige Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen können viele Krankheiten rechtzeitig erkannt und Heilungschancen deutlich verbessert werden.
Die Teilnahme lohnt sich also doppelt für Sie: Langfristig wird die Gesundheit für ein aktives und vitales Leben gestärkt und zusätzlich ein attraktiver Geldbonus gezahlt.
Folgende Leistungen können bonifiziert werden:
- für Frauen und Männer: einmalige Gesundheitsuntersuchung Gesundheits-Check-up ab dem Alter von 18 bis 35 Jahren mit 10 Bonuspunkten für die einmalige Untersuchung
- für Frauen und Männer: Gesundheitsuntersuchung Gesundheits-Check-up ab dem Alter von 35 Jahren; 10 Bonuspunkte je Untersuchung
- für Frauen und Männer: Hautkrebs-Screening vor dem Alter von 35 Jahren als zusätzliche Satzungsleistung; 10 Bonuspunkte je Untersuchung
- für Frauen und Männer: Hautkrebs-Screening ab dem Alter von 35 Jahren; 10 Bonuspunkte je Untersuchung
- für Männer: Krebsfrüherkennung (Prostata) ab dem Alter von 45 Jahren; 10 Bonuspunkte je Untersuchung
- für Frauen: Krebsfrüherkennung ab dem Alter von 20 Jahren; 10 Bonuspunkte je Untersuchung
- für Frauen: Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs ab dem Alter von 50 Jahren bis 69 Jahren; 10 Bonuspunkte je Untersuchung
- für Männer: Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums und übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50-54 Jahren mit einem Stuhltest jährlich (ab 55 Jahren Stuhltest alle 2 Jahre) oder ab 50 Jahren mit 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren; 10 Bonuspunkte je Untersuchung
- für Frauen: Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums und übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50-54 Jahren mit einem jährlichen Stuhltest (ab 55 Jahren Stuhltest alle 2 Jahre), ab dem Alter von 55 Jahren mit 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren; 10 Bonuspunkte je Untersuchung
- für Männer: Bauchaortenaneurysma-Screening (einmalige Untersuchung ab dem Alter von 65 Jahren); 10 Bonuspunkte für die einmalige Untersuchung
- Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Schutzimpfungen zu Lasten der LKK abrechnungsfähig); 4 Bonuspunkte je durchgeführter Schutzimpfung
- Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten als Satzungsleistung (Schutz- und Reiseimpfungen): 4 Bonuspunkte je durchgeführte Schutzimpfung
- Kinderuntersuchungen: 10 Bonuspunkte für die vollständige Durchführung U 3 bis U 7, 10 Bonuspunkte je durchgeführte Untersuchung U 7a, U 8, U 9 sowie J 1 und J 2, 5 Bonuspunkte je durchgeführter zahnärztlicher Kinder- Früherkennungsuntersuchung
Die Bonuspunkte werden grundsätzlich der/dem jeweiligen Versicherten zugeordnet. Bei Kindern vor dem vollendeten 15. Lebensjahr werden die Bonuspunkte dem Elternteil ausgezahlt, bei dem die Familienversicherung besteht oder dem gesetzlichen Vertreter.
Ein Bonuspunkt entspricht einem Gegenwert von 1,00 €. Der Bonus kann höchstens einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden. Bei Erreichen von 30 Bonuspunkten wird ein Sonderbonus von zusätzlich 10,00 € gezahlt. Der Bonus wird ausgezahlt, wenn die/der Versicherte dies beantragt und den Nachweis über die Inanspruchnahme der Leistungen mittels des LKK-Bonusheftes erbringt.
Die Teilnahme am LKK-Bonusprogramm Bonifizierung von Einzelmaßnahmen erklären Sie schriftlich gegenüber der LKK. Das Formular für die Teilnahmeerklärung finden Sie unten. Füllen Sie es bitte aus und senden es an Ihre LKK.
Das individuelle Bonusheft zum Nachweis der in Anspruch genommenen Leistungen erhalten Sie von Ihrer LKK.
Für weitere Fragen zum Bonusprogramm stehen wir gern zur Verfügung.