Zur Minimierung des Infektionsrisikos und Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus werden zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit die persönlichen Begutachtungen durch die Medizinischen Dienste in Pflegeheimen oder der eigenen Häuslichkeit bis auf weiteres ausgesetzt.
Zum Schutz dieser besonders verletzlichen Personengruppe (pflegebedürftige und vorerkrankte Menschen) finden keine persönlichen Untersuchungen statt.
Die Einstufung in Pflegegrade wird stattdessen auf Basis bereits vorliegender Informationen sowie eines ergänzenden Telefoninterviews durch den Medizinischen Dienst mit dem Pflegebedürftigen bzw. seiner Bezugspersonen erfolgen.
Hinsichtlich des Antragsverfahrens ergeben sich keine Änderungen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihre Pflegekasse der SVLFG.
Oberstes Ziel, auch in dieser für Alle besonderen Situation, bleibt die Sicherstellung eines zeitnahen Leistungsbezuges sowie der pflegerischen Versorgung.