Die LKK bietet ihren Versicherten präventive Kompaktangebote in Kurzkureinrichtungen an. Die Verträge/Kursprogramme der Kurzkureinrichtungen werden derzeit aktualisiert. Die Kurzkur als Kompaktangebot ist gerade für LKK-Versicherte attraktiv, da die hohe zeitliche Beanspruchung und die unregelmäßigen Arbeitszeiten, eine Teilnahme an Präventionskursen häufig nicht zulassen.
Für Kurzkuren ab dem 01.08.2022 gilt, dass die in der Teilnahmebescheinigung der Kurzkureinrichtung angegebenen Kurskosten für LKK Versicherte vollständig, also zu 100 % erstattet werden.
Nach der Vertragsanpassung mit der Kurzkureinrichtung in Damp werden die Verträge mit den anderen Kurzkureinrichtungen ebenfalls sukzessive umgestellt und es werden danach auch neue Termine angeboten. Diese Umstellung soll die Kurzkuren zukünftig noch attraktiver machen und die Inanspruchnahme erhöhen.
Bei Fragen zu den Programmen bzw. zur Dauer der Kurzkuren und aktuellen Terminen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Kurzkureinrichtungen. Die LKK-Kurzkuren sind vorab bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse zu beantragen und müssen vor Antritt der Kurzkur genehmigt sein. Erst danach können Sie Ihre Kur bei der Klinik direkt buchen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise im Internet unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren.