Impfungen
Schützen Sie sich vor schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten und lassen Sie sich impfen. Impfungen gehören auch heute noch zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin.
Ihre LKK trägt die Kosten für alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Schutzimpfungen). Sie benötigen nur Ihre Versichertenkarte. Alles andere regelt Ihre LKK. Sie bezahlt auch die Impfberatung und den Eintrag in den Impfpass.
Welche Impfungen werden bezahlt?
Welche Impfungen in den Impfkatalog des Gesetzgebers aufgenommen werden, bestimmen weitgehend die Fachleute der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts. Sie erarbeiten Impfempfehlungen, die vom Gemeinsame Bundesausschuss geprüft und festgelegt werden.
Die STIKO empfiehlt diese Impfung u. a. für Personen über 60 Jahre und alle Menschen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (z. B. mit chronischen Lungen-, Herz-Kreislauf, Leber- und Nierenkrankheiten, Stoffwechselkrankheiten, Immundefekten). Die Grippe ist hochansteckend. Die Übertragung der unter Umständen gefährlich verlaufenden Krankheit erfolgt unter anderem durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen).
(Die STIKO empfiehlt diese Impfung Personen, die in Risikogebieten dem Erreger, beziehungsweise den ihn übertragenden Zecken, ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Forst oder Landwirtschaft besonders gefährdet sind (z. B. Forstarbeiter).
Über die Hälfte der Infektionen verläuft ohne oder nur mit schwach ausgeprägten Symptomen. Bei einigen Patienten tritt aber außerdem noch eine Hirnhaut- und / oder eine Gehirnentzündung auf.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland zwischen 6.000 und 6.500 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Hauptverantwortlich für die Entstehung ist das humane Papillomavirus (HPV). Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt zur Reduktion der Krankheitslast durch den Gebärmutterhalskrebs für alle Mädchen eine Impfung gegen HPV. Das empfohlene Impfalter ist 9 bis 14 Jahre. Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollten versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden.
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen humane Papillomaviren (HP-Viren) bei Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Eine Nachholimpfung wird bis zum Alter von 17 Jahren empfohlen.
Es gibt eine Vielzahl von HP-Viren, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Diese Viren bleiben lebenslang im Körper und verursachen je nach Typ Genitalwarzen oder auch verschiedene Krebsarten. Am häufigsten ist Gebärmutterhalskrebs bei Frauen. Krebsformen im Mund- und Rachenraum und am Darmausgang können ebenfalls durch eine Infektion mit dem HP-Virus verursacht werden. Männer sind – abgesehen vom Gebärmutterhalskrebs – von allen Erkrankungen genauso betroffen wie Frauen.
Wenn Sie über 60 Jahre alt sind oder an einer schweren chronischen Erkrankung leiden, ist für Sie vielleicht eine Impfung gegen Gürtelrose zu empfehlen. Lassen Sie sich über Nutzen und Risiken der Impfung von Ihrem Arzt beraten! Auch die Kosten für die Beratung werden von Ihrer LKK gegen Vorlage der Versichertenkarte übernommen.
Die STIKO empfiehlt die allgemeine Anwendung des adjuvantierten Herpes zoster-subunit-(HZ/so)Totimpfstoffes als Standardimpfung zur Verhütung von Herpes zoster (Gürtelrose), seinen Komplikationen und Spätfolgen generell für Personen ab einem Alter von 60 Jahren.
Immunsupprimierte Personen und Patient/-innen mit schweren Grundkrankheiten haben ein erhöhtes Risiko an Gürtelrose und deren Komplikationen zu erkranken. Für die nachfolgend aufgeführten Personen empfiehlt die STIKO daher ab einem Alter von 50 Jahren die Impfung mit dem HZ/su-Totimpfstoff als Indikationsimpfung:
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder Immunsuppression;
- HIV-Infektion
- Rheumatoide Arthritis
- Systemischer Lupus erythematodes
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale;
- Chronische Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Die LKK übernimmt damit die Kosten für eine Impfung gegen Gürtelrose gemäß der aktuellen Impfempfehlung der STIKO.
Diese Impfung empfiehlt die STIKO jedem, der über keinen oder nur unvollständigen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Dies ist der Fall, wenn bisher keine Impfung erfolgte, die Grundimmunisierung nicht vollständig oder die letzte Auffrischung vor mehr als zehn Jahren erfolgte. Erreger des Wundstarrkrampfes (Tetanus) ist ein Bakterium, das vor allem in Erde, Staub und Schmutz vorkommt und bei einer Vorverletzung gefährlich wird.
Seit Juli 2013 empfiehlt die STIKO eine Schluckimpfung gegen Rotaviren als Standardimpfung für alle Säuglinge. Die Schluckimpfstoffe werden je nach Impfstoff zwei bis dreimal verabreicht. Der Mindestabstand zwischen den einzelnen Impfungen beträgt vier Wochen. Die Impfserie wird mit sechs bis zwölf Lebenswochen sehr früh begonnen und, abhängig vom Impfstoff, bis zur vollendeten 24. bzw. 32. Lebenswoche abgeschlossen sein.
Die Impfung gegen die bekannten Krankheiten Masern, Mumps und Röteln wird in der Regel als Kombination angeboten und ist nach den Empfehlungen der STIKO für alle Kinder anzustreben. Es wird in der Regel im Alter von elf bis 14 Monaten geimpft. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres soll die zweite MMR-Impfung erfolgt sein.
Erreger dieser unter Umständen auch tödlichen Krankheit ist das Corynebacterium diphtheriae. Die Übertragung erfolgt entweder durch eine Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen, Sprechen oder durch direkten Kontakt mit Erkrankten. Diese Impfung empfiehlt die STIKO jedem, der über keinen oder nur unvollständigen Impfschutz gegen Diphtherie verfügt
Keuchhusten bedeutet gerade für Säuglinge eine besondere Gefahr. Bei älteren Kindern und Erwachsenen verläuft die Erkrankung weniger schwer. Allerdings besteht die Gefahr, dass sie kleine Kinder anstecken können. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion bei engem Kontakt. Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche sollten entsprechend den Empfehlungen des Impfkalenders geimpft werden.
Diese Impfung empfiehlt die STIKO jedem, der über keinen oder nur unvollständigen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Dies ist der Fall, wenn bisher keine Impfung erfolgte, die Grundimmunisierung nicht vollständig oder die letzte Auffrischung vor mehr als zehn Jahren erfolgte. Erreger des Wundstarrkrampfes (Tetanus) ist ein Bakterium, das vor allem in Erde, Staub und Schmutz vorkommt und bei einer Vorverletzung gefährlich wird.
Die STIKO empfiehlt diese Impfung für alle Säuglinge und für Kinder bis zu vier Jahren sowie Personen ohne Milz. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion oder durch direkten Kontakt mit der Haut oder mit kontaminierten Gegenständen. Das Bakterium verursacht gerade bei Säuglingen und Kleinkindern ganz unterschiedliche schwere Krankheiten.
Die Übertragung der Hepatitis B-Viren erfolgt überwiegend sexuell und durch Blut. In fünf bis zehn Prozent der Fälle verläuft die Erkrankung bei Erwachsenen chronisch und kann in eine Leberzirrhose oder Leberkrebs übergehen. Um einen frühzeitigen Schutz zu gewährleisten, empfiehlt die STIKO diese Impfung für alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche.
Die STIKO empfiehlt diese Impfung für alle Säuglinge, Kinder, Jugendliche und zur Auffrischung für Erwachsene mit besonderen Risiken. Erwachsene, die im Kinder- und Jugendalter vier Mal geimpft oder als Erwachsene nach Angaben des Herstellers grundimmunisiert wurden, gelten als vollständig immunisiert. Die hohe Durchimpfrate der Bevölkerung hat dazu geführt, dass die Krankheit in Europa weitgehend zurückgedrängt wurde. Wegen der Gefahr, sich auf Fernreisen anzustecken, und der schlimmen Folgen der Krankheit (Lähmung) sollte eine Impfung weiterhin zwingend angestrebt werden.
Die STIKO empfiehlt die Varizellenimpfung vorzugsweise im Alter von elf bis 14 Monaten. Außerdem wird die Impfung für ungeimpfte und bisher nicht an Varizellen erkrankte Kinder der Altersklasse der neun- bis 17-jährigen empfohlen. Varizellen sind äußerst ansteckend. Bei sonst gesunden Personen verlaufen Windpocken in der Regel gutartig und heilen im Normalfall ohne Narben ab. Es sind aber auch schwere Komplikationen wie z. B. Lungenentzündung möglich.
Die STIKO empfiehlt eine generelle Impfung gegen Pneumokokken im Säuglings- und Kindesalter (bis zum 14. Lebensmonat). Pneumokokken sind Bakterien, die u. a. Mittelohr- oder Nasennebenhöhlenentzündung, aber auch lebensgefährliche Hirnhautentzündung, Lungenentzündung oder Blutvergiftung hervorrufen können. Pneumokokken werden ähnlich wie Grippeviren durch Tröpfchen in der Luft übertragen. Das Ansteckungsrisiko für Kinder bis zum 2. Lebensjahr ist dabei besonders hoch.
Mehrleistungen der LKK
Die LKK gewährt ihren Versicherten über den gesetzlichen Anspruch hinaus weitere Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Schutzimpfungen), sofern sie von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden.
Des Weiteren gewährt die LKK Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten aufgrund eines Auslandsaufenthaltes (Reiseimpfungen), sofern sie von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden. Eine Übersicht, welche Schutzimpfungen für die jeweiligen Reiseländer erforderlich sind, finden Sie hier.